Die Verlärmung des Parks am Gleisdreieck ist in den letzten Jahren zu einem ständigen Ärgernis in den Abendstunden geworden. Waren es bisher eher informelle Gruppen, die mit Ghettobblastern oder auch größeren Lautsprecherboxen anrückten, passiert das gleiche nun in kommerziell-organisierter Form mit Genehmigung durch das Umweltamt auf dem Grundstück der Urbanen Mitte. In einer Zeit, in der die Betroffenen verzweifelt nach Lösungen für den Park suchen, werden diese Bemühungen durch das B-Part, bzw. das dort ansässige Café Jules sowie das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks durchkreuzt.
An
Umwelt- und Naturschutzamt
Yorckstr. 4-11
10965 Berlinz.Hd. Herr XXX
WIDERSPRUCH
Sehr geehrter Herr XXX,
hiermit lege ich Widerspruch gegen die Ausnahmegenehmigungen für folgende Veranstaltungen ein:
02.10., 03.10., 09.10. und 10.10.2021 im Café Jules/B-Part, Luckenwalder Straße 6b, 10963 Berlin. Die Veranstaltungen mit live Musik (hier der Link: Green Market Autumn Edition 2021 – Tipp von Vegans And Friends) sind jeweils von 12 – 20 Uhr im Außenbereich des o.g. Ortes geplant.
- HINTERGRUND
Ihr Umweltamt (Frau XXX) hatte dem Café Jules im B-Part an der Luckenwalder Straße 6b, 10963 Berlin, für Samstag, 11.09.2021, eine Ausnahmegenehmigung für eine Veranstaltung im Außenbereich mit Musik erteilt. Diese Veranstaltung hat an Lautstärke und Dauer (von 13:30 h – 23.00 h, also 9,5 Stunden) alles getoppt, was ich in den vergangenen 24 Jahren, seit ich an der Dennewitzstraße lebe, erlebt habe. Die Musik und vor allem die Bässe waren derart heftig, dass in den Wohnungen entlang des Westteils des Gleisdreieckparks die Gläser in den Schränken klirrten und die Fußböden vibrierten. Bei geöffneten Fenstern drang die Musik so laut in die teils ca. 350 -400 Meter entfernten Wohnungen an der Flottwellstraße und an der Dennewitzstraße, dass es sich anhörte, als wäre die eigene Musikanlage massiv laut aufgedreht. Selbst bei geschlossenen dreifach verglasten Schallschutzfenstern war ein Aufenthalt in den Wohnungen nicht mehr möglich. Die Bässe wummerten von nachmittags 13:30 h (Soundcheck) und ab 15:00 h bis 23.00 h durchgehend bis in die Wohnungen und in die Möbel (Schränke, Couch etc). Als ich nachmittags eine Mitarbeiterin des o.g. Cafés bat, die Musik und vor allem die Bässe etwas runterzupegeln, wurde mir nur lapidar geantwortet, man habe schließlich eine Genehmigung für die Veranstaltung.
Mit dieser Veranstaltung hat das o.g. Café eindeutig die den Anwohnenden zumutbare Schmerzgrenze überschritten. Selbst als gegen 22.00 h die Lautstärke gemindert wurde, was vermutlich der von Anwohnenden gerufenen Polizei zu verdanken war, war die Musik immer noch sehr laut.
Über die Veranstaltung wurden zudem die Anwohnenden in keiner Weise vorab informiert.- BEGRÜNDUNG Vor diesem Hintergrund ist es den Anwohnenden nicht zuzumuten, dass sie an 4 Tagen und 2 aufeinander folgenden Wochenenden erneut ihre Wohnungen wegen exzessiv lauter Musikbeschallung und hämmernden Bässen (pro Tag 8 Stunden zuzüglich Zeit für den Soundcheck) nicht bewohnen können und ins Hotel ziehen müssen. Bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen müssen auch die schutzwürdigen Belange der Anwohnenden berücksichtigt werden. Ich fordere Sie daher auf, die Ausnahmegenehmigungen für o.g. Veranstaltungen am 02.10., 03.10., 09.10. und 10.10.2021 zu widerrufen.
Ich sehe Ihrer Antwort bis spätestens 24.09.2021 entgegen, damit wir notfalls noch Klage- bzw. des Eilrechtsschutzantrags beim Verwaltungsgericht einreichen können.
Mit besten Grüßen,
Beate K. Seiferth