Die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck lehnt den Entwurf des B-Plan-Entwurf VI-140 cab in Gänze ab. Er entwertet den von der Bürgerinitiative Westtangente (einem wesentlichen Mitglied der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck) initiierten Park am Gleisdreieck, weil die vorgeschlagene Bebauung die Konzeption des Parks stark einengt und optisch zum dekorativen grünen „Bettvorleger“ der angrenzenden Hochhausbebauung degradiert und somit den Erholungswert der öffentlichen Grünanlage gravierend entwertet. Der Park am Gleisdreieck verliert durch die beabsichtigte Bebauung deutlich seinen Eigenwert und dient den umliegenden Grundstückseigentümern als Nachweis der Begrünungsverpflichtung ohne auf dem eigenen Grundstück einen eigenen Beitrag zu leisten . . .
Die vollständige Stellungnahme steht als PDF-Dokument zur Verfügung.