Zwischen Tiergarten und südlichem Stadtrand

Hundstage und Klimawandel am Gleisdreieck

Die ganz heißen Tage scheinen vorbei zu sein. An 30 Grad haben wir uns inzwischen gewöhnt. Und wir genießen den Park, der immer etwas kühler ist als die benachbarten Stadtteile. Je höher die Temperaturen, um so mehr zogen viele Besucher den Ostpark vor, um dort im Schatten unter den einstmals hart umkämpften Bäumen zu lagern. Allen ist klar, dass das Wetter nicht nur vorübergehend verrückt spielt, sondern dass wir Zeugen des schon stattfindenden Klimawandels werden. Die in Jahrzehnten wildgewachsene Eisenbahnvegetation wird sich leichter an die zunehmende  Trockenheit und Hitze anpassen als die neu geplanzten Bäume und die Rasenflächen. Die Parkpfleger von Grün Berlin kommen kaum nach mit der Bewässerung, zumal die in den Rasenflächen eingebauten Leitungen und Ventile an vielen Stellen kaputt sind, korrodiert wegen des eisenhaltigen Grundwassers.  Schon 1993 im Rahmen der Bebauungsplanung Potsdamer und Leipziger Platz wurde über das Stadtklima intensiv diskutiert – obwohl der weltweite Klimawandel damals noch nicht Thema war.

Damals befürchteten die Autoren der Umweltgutachten, dass durch die neuen Bauten ein geschlossener Wärmering um den Tiergarten entstehen könnte. Durch die Schliessung des Wärmerings würden die Jahresmitteltemperaturen im gesamten Innenstadtbereich um 1 bis 2 Grad steigen. Die Veränderung des Stadtklimas war aus Sicht der damaligen Umweltgutachter schlimmste ökologische Folge der Bauten am Potsdamer und Leipziger Platz. Um die Veränderung zu kompensieren, müsste am Gleisdreieck möglichst viel Fläche von Bebauung freigehalten werde. In die Belüftungsbahn zwischen Tiergarten und südlichen Stadtrand sollten keine weiteren geometrischen Hindernisse gestellt werden. Soweit die Forderung der Umweltgutachter. Link zu Auszügen aus dem Gutachten

Abbildung aus den Umweltgutachten zum Bebauungsplan Potsdamer und Leipziger Platz. Schwarz umrandet die Fläche des B-Plans, weiß umrandet das Gleisdreieck und der Flaschenhals.  Die Farben zeigen Jahresmitteltemperaturen. Rot = warm, blau = kalt, gelb = dazwischen. Deutlich sind die kühlen Flächen des Tiergartens, des Tempelhofer Feldes, der Hasenheide, des Insulaners und am südlichen Stadtrand zu erkennen. Ãœber das Gleisdreieck und die südlich daran anschließenden Bahnflächen ist der Tiergarten klimatisch mit dem südlichen Stadtrand verbunden. Diese Verbindung zu erhalten war das Hauptanliegen der Umweltgutachten im Jahre 1993.

Der Senat hatte große Schwierigkeiten, die Forderung der Umweltgutachter planungsrechtlich umzusetzen. Das Gleisdreieck gehörte der Bahn, die nicht ohne weiteres bereit war, ihre Flächen für die Anlage der ökologische Ausgleichsfläche herauszurücken. Schließlich wurde 1994 der sogenannte Notenwechsel zwischen Land Berlin und der Bahn abgeschlossen. Darin wurde vereinbart, dass Berlin insgesamt 16 Hektar für die Anlage der ökologische Ausgleichsflächen von der Bahn kaufen kann für 80.- DM/m². Von den 16 ha sollten 8 bis 10 ha auf dem Potsdamer Güterbahnhof (heute Westpark) realisiert werden, der Rest auf dem Anhalter Güterbahnhof (heute Ostpark). Im Gegenzug sicherte das Land Berlin der Bahn zu, Baurecht zu schaffen auf anderen Flächen am Gleisdreieck. Die ungenaue Formulierung führte dann zu jahrelangen Streit um die Größe der Bauflächen.  Link zum Notenwechsel.

Parallel wurden mit den Investoren vom Potsdamer und Leipziger Platz städtebauliche Verträge geschlossen. Laut diesen Verträgen zahlten die Investoren insgesamt 24 Mio. €, mit denen dann der Gleisdreieckpark finanziert wurde. Ein kleiner Rest der Summe – ca. 2,5 Mio € – liegt noch bei der Stiftung Naturschutz. Mit diesem Geld sollte eine Brücke zwischen dem Westpark und dem Potsdamer Platz gebaut werden.

Die damalige Interessengemeinschaft Gleisdreieck legte 1995 Normenkontrollklage ein gegen den Bebauungsplan Potsdamer und Leipziger Platz. Hauptargument war, dass die vorgesehenen ökologischen Ausgleichsflächen weder planungsrechtlich noch eigentumsrechtlich gesichert waren. 1998 lehnte das Verwaltungsgericht die Klage ab. Nachdem die  Senatsverwaltung einen neuen Flächennutzungsplan im Entwurf vorlegte, kam das Gericht zu der Auffassung, es sei ja nun absehbar, dass der ökologische Ausgleich planungsrechtlich gesichert würde und im übrigen sei der Kläger gar nicht klagebefugt.

Noch bis zum Jahr 2005 liefen die Verhandlungen zwischen Land Berlin, dem Bezirk und der Vivico, die die von der Bahn nicht mehr benötigten Flächen übertragen bekommen hatte. Mit Abschluss des Vertrages wurden fünf Bauflächen festgelegt. Link zum städtebaulichen Vertrag von 2005. Eine der Bauflächen, die Flottwellpromenade lag sogar in einem Bereich, der im Flächennutzungsplan von 1998 als Grün festgelegt war – und bis heute ist. Von dem im Notenwechsel von 1994 vorgesehenen 8 bis 10 ha auf dem Potsdamer Güterbahnhof blieben nur 4 ha übrig. Der Rest wurde auf den Anhalter Güterbahnhof (heute Ostpark) geschoben.

Die Forderungen aus den Umweltgutachten von 1993 finden kaum noch Beachtung. Bei jedem Einzelbebauungsplan – Flottwell, Dennewitz, Möckernkiez, Bautzener Brache wurden von den Investoren Klimagutachter beauftragt, die unisono feststellen, dass das eigene Projekt die Verhältnisse nicht negativ verändere. Dabei wird immer nur die nähere Umgebung betrachtet. Der gesamtstädtische Zusammenhang, wie ihn die Umweltgutachter in den 90er Jahren aufzeigten, wird einfach ignoriert. Die kumulative Wirkung der einzelnen Vorhaben wird ebenso nicht betrachtet – dafür will keiner zuständig sein.

Mit den geplanten Hochhäusern am Gleisdreieck würde die Belüftungsbahn zwischen Tiergarten und südlichen Stadtrand weiter eingeengt werden. Vermutlich werden sich Gutachter finden, die die Erhöhung der Windgeschwindigkeiten als förderlich für das Stadtklima darstellen werden.

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