Beitrag auf der Einwohnerversammlung am 28. 04. 2016

Bautzener Brache: Zubauen oder Freihalten?

Einen Rückblick auf die Einwohnerversammlung vom 28. 04. 2016 kann ich nicht leisten. Das ist schwer, wenn man selbst Beteiligter war. Demnächst wird es ein Audioprotokoll der Veranstaltung auf den Seiten des Bezirksamtes geben. Was hier nun folgt, sind 13 Bilder, die ich in meinem Beitrag gezeigt habe, plus erläuternde Texte, etwas ausführlicher, als es in den 5 Minuten während der Veranstaltung möglich war. Am Ende des Textes finden sich Links zu den auf der Veranstaltung verwendeten Folien, zu den  Beiträgen von Marlies Funk [Update 3.5.16] und von A. B.[Update 9.5.16], zwei der  Antragstellerinnen der Einwohnerversammlung und zum Statement der Bezirksstadträtin Dr. Klotz, das im Vorfeld der Veranstaltung verbreitet wurde. Weitere Materialien werden folgen.

Vorbemerkung

Natürlich gibt es ein großes öffentliches Interesse, schnell viele, erschwingliche Wohnungen zu bauen. Ich habe in den letzten Monaten oft Leute bei der Wohnungssuche begleitet, weiß also, wie dringend der Bedarf ist. Trotzdem muss an der Stelle der Bautzener Brache ein Abwägen erlaubt sein. Es gibt städtebauliche und stadtklimatische Gründe, die für ein Freihalten der Bautzener Brache sprechen. Die Bautzener Brache wäre eine notwendige und perfekte Ergänzung des in den letzten Jahren entstandenen Grünzugs zwischen Potsdamer Platz und Südkreuz. Und zur Bebauung der Bautzener Brache gibt es eine Alternative.

In das vorgestellte Bebauungskonzept des B-Plan 7-66 VE ist in den letzten Jahren eine Menge an Arbeit der am Projekt Beteiligten geflossen, von Seiten der Planer, des Eigentümers und der Verwaltung. Mit dem Abriss der Stützmauer und den Rodungsarbeiten im Winter haben die Bauarbeiten trotz noch nicht abgeschlossener Bürgerbeteiligung schon begonnen. Dennoch hoffe ich auf die Bereitschaft, die hier vorgetragenen Argumente anzuhören und ernst zu nehmen.

Erstes Bild

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Zwischen Potsdamer Platz und Südkreuz –  durch Klick größere Ansichten der Bilder laden.

Das erste Bild zeigt den Stadtraum zwischen Potsdamer Platz und Bahnhof Südkreuz. Man sieht das Gleisdreieck und die sich südlich anschließenden Bauflächen als grünen Keil zwischen den östlich liegenden Stadtteilen von Kreuzberg und Tempelhof sowie Tiergarten und Schöneberg auf der westlichen Seite.

Der Gleisdreieck-Park ist eine Erfolgsgeschichte, an Wochenenden von Erholungsuchenden überlaufen, aber auch im Alltag wird er als grüne Infrastruktur intensiv genutzt. Entstanden ist er aus vielen „Brachen“, die in ähnlichem Zustand waren wie die Bautzener Brache noch bis vor Kurzem, bevor die Rodungs- und Abrissarbeiten begannen.

Die Bautzener Brache liegt etwa auf halber Strecke zwischen Potsdamer Platz und Südkreuz an einer topografisch besonderen Stelle. Die Bautzener Straße westlich des Bahngeländes und die Katzbachstraße östlich führen den Abhang der Teltower Platte hinunter zum Urstromtal der Spree, dass an der Yorckstraße beginnt. Im Urstromtal der Spree ist das Bahngelände zu einem Plateau aufgeschüttet worden, im Bereich der Teltower Platte verläuft es in einem künstlich hergestellten Einschnitt. Wo die Großgörschenstraße auf die Bautzener Straße trifft, befinden sich Stadt und Bahngelände auf gleicher Höhe. Südlich dieser Stelle liegt das Bahngelände tiefer als die Stadt, nördlich dieser Stelle liegt das Bahngelände höher als die Stadt. An der Bautzener Brache wird diese Dialektik aus natürlicher und künstlich geschaffener Topografie sichtbar. Mitten in der Stadt, dennoch herausgehoben in einem Freiraum, so empfinden die meisten Besucher der Parks am Gleisdreieck. Dieses Gefühl wird durch die besondere Topografie der ehemaligen Bahnflächen bewirkt.

Zweites Bild

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Grüne Infrastruktur

Früher war das Gleisdreieck ein Loch im Straßennetz, heute schafft es Verbindungen im Grünen. Die Bautzener Brache ist in diesem System ein „Missing Link“. Über die Bautzener Brache könnte auf der Westseite der Fern- und Regionalbahn eine durchgehende Strecke für Fußgänger und Radler entstehen, zur Entlastung der Strecke auf der Ostseite. Die aufwendige Querung der Monumentenbrücke mit Hoch und Runter könnte entfallen.

Drittes Bild

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In den nächsten Jahren werden alle Baulücken geschlossen werden.

Das dritte Bild zeigt die vielen Baulücken, die rund um das Gleisdreieck in den letzten Jahren geschlossen wurden. Die größte dieser Lücke (verursacht durch Kriegsschäden und durch die Vorbereitungen für den Bau der Stadtautobahn) war die im Bereich der Flotwell- und Dennewitzstraße westlich des Bahngeländes und wurde mit 250 Wohnungen geschlossen. Dazu kommen unzählige kleinere Baulücken. Nur ein Teil dieser Lücken ist hier rot markiert. Der Prozess der Lückenschließungen wird die nächsten Jahre weitergehen bis keine Lücken mehr da sind.

Viertes Bild

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Die großen Umwandlungsprojekte

zeigt die großen Umwandlungs-, bzw. Umnutzungsprojekte in der Nachbarschaft des Gleisdreiecks. Vor Norden nach Süden:

  • Postgiroamt, in dem 400 Wohnungen entstehen sollen
  • Dragonergelände mit 700 Wohnungen
  • Die Umgestaltung der ehemaligen Schultheißbrauerei ist weitestgehend abgeschlossen.
  • Im Süden warten große Brocken auf Entwicklung
    • General-Pape-Kaserne
    • Schöneberger Linse
    • Gasometer-Gelände.

Fünftes Bild

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Flächen auf dem Bahngelände

Flächen auf dem Bahngelände werden bebaut:

  • Flottwellstraße West und Dennewitzstraße = 450 WE
  • Umbau Parkhaus Debis = 130 WE
  • Baufeld Urbane Mitte am U-Bahnhof Gleisdreieck, geplant 6 Hochhäuser mit 120.000 m² BGF, allerdings fast keine Wohnungen, weil der Standort als zu laut eingeschätzt wird, ca. 300 m nördlich der Bautzener Brache
  • Möckernkiez = 450 WE
  • Flaschenhals, östlicher Rand, zur Zeit genutzt durch Lidl, Aldi, Getränke Hoffmann und Auto Atu, hier besteht Planungsrecht auch für andere Nutzungen.
  • Am Lokdepot = 220 WE

Bei fast allen Projekten und Baulückenschließungen – zusammen mehrere tausend Wohnungen – handelt es sich um Eigentumswohnungen bzw. hochpreisige Mietwohnungen – oder Büronutzung.
Ausnahmen: das umkämpfte Dragonergelände, möglicherweise auch die Gelände am Südkreuz, General-Pape-Kaserne und Schöneberger Linse.

Sechstes Bild

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Bauprojekt ? auf der Bautzener Brache

Nun noch 300 Wohnungen auf der Bautzener Brache? Zuerst das Positive: es sollen ausschließlich Mietwohnungen entstehen, allerdings nur 45 Wohnungen oder 10% der Fläche für Menschen mit Wohnberechtigungsschein. Ist das der Preis für eine den Grünzug verbarrikadierende Lösung – gibt es Alternativen?

Siebtes Bild

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Das BSR-Gelände, die Alternative

Das BSR-Gelände zwischen Monumenten- und Kolonnenstraße wäre eine Alternative. Fast gleich groß, 6 m oberhalb des Bahngrabens gelegen, im Eigentum des Landes Berlin, zur Zeit überwiegend als Parkplatz genutzt, tagsüber für die Privat-Pkw’s der BSR-Mitarbeiter, nach Dienstschluss stehen dann hier die LKW’s der Stadtreinigung. Außerdem werden ein paar Mülltonnen gelagert. Die Bebauung hätte genügend Abstand zur Bahn. Das nur mit ein- bzw. zweigeschossigen Schuppen bebaute BSR-Gelände stellt tatsächlich eine Lücke dar im vorhandenen Bebaungszusammenhang der roten Insel. Durch die Bebauung würde eine durchgehende städtebauliche Kante vom Yorckdreieck bis zum Bahnhof Südkreuz entstehen.

Achtes Bild

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Ausschnitt zwischen Yorckstraße und Kolonnenstraße

Der Ausschnitt zeigt näher rangezoomt den Bereich zwischen Yorckstraße im Norden und Duden/Kolonnenstraße im Süden. Auf die Fläche der Bautzener Brache ist der Entwurf des B-Plans 7-66 VE projiziert sowie die neuen Anlagen des Bahnhofs Yorckstraße mit zwei Bahnsteigen und den Gleisen für die S2, die S25 und die neue S21. Nördlich der Yorckstraße sind die Umrisse des geplanten, eingeschossigen Discounters eingezeichnet.

Neuntes Bild

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Das rote Markieren macht die Raumwirkung der  Bebauung deutlich.

Die Baukörper aus dem Bebauungsplanentwurf 7-66 VE werden rot eingefärbt, um die Raumwirkung zu verdeutlichen. Es wird sichtbar, dass die Bebauung eine Einengung des Flaschenhalses bewirken würde um ca. 100 m. An der gewählten Stelle etwas nördlich der Großgörschenstraße bleiben von den 300 m freien Querschnitt nur ca. 200 m. Das Gutachten zum Stadtklima im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens beschreibt einen relevanten „Kaltluftvolumenstrom“, der sich im nordsüdlicher Richtung durch den Flaschenhals bewegt. Unverständlich, dass das Gutachten dennoch zu Ergebnis kommt, dass das Klima durch die neue Bebauung nur unwesentlich verändert werde.

Zehntes Bild

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Das BSR-Gelände zwischen Monumenten- und Kolonnenstraße als Alternative

Das von der BSR genutzte Grundstück ist etwas kleiner und anders geschnitten. Die Verlagerung der Baumassen an diese Stelle zeigt jedoch, das hier ein ähnliches Volumen möglich wäre. Es müsste natürlich eine andere städtebauliche Figur gefunden werden.
Der historisch entstandene Freiraum des Bahngeländes würde bei einer Bebauung des BSR-Geländes erhalten bleiben und durch die vervollständigte Stadtkante sogar noch weiter akzentuiert werden. An dieser Stelle könnte eine neue Bebauung raumbildend wirken, auf der Bautzener Brache dagegen wirkt die Bebauung raumzerstörend, den Grünzug verbarrikadierend, und ignoriert die besondere Topografie des Bahngeländes.

Elftes Bild

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Der neue Bahnhof Yorckstraße ganz knirsch östlich des Baufeldes an der Bautzener Brache, nicht die ganz aktuelle Fassung der Bahnplanung, in der der Bahnhof weiter nach Süden verschoben wird, um den südlichen Eingang über die Großgörschenstraße zu erleichtern.

Dieser Ausschnitt zeigt den Entwurf des Bebauungsplan mit dem schon beschriebenen neuen Bahnhof Yorckstraße, der noch dichter als der bestehende Bahnhof an das Grundstück heranrückt. Unverständlich, dass der neue Bahnhof und die Planung für die S21 im Bebauungsplanverfahren 7-66 VE nicht mit dargestellt wird – im Unterschied zum Bebauungsplan „Urbane Mitte“ VI-140ca, den der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg 2015 aufgestellt. Dort wird die S21 selbstverständlich mit dargestellt. Das Ausblenden der S21 könnte das Land Berlin später mal ordentlich Geld kosten. Die Baulogistik für den Bau der beiden Bahnsteige kann eigentlich nur vom westlich gelegen Grundstück aus erfolgen. Der vier Meter breite Fahrradweg wird dafür nicht ausreichen, eben sowenig taugt der Fahrradweg als Rettungszufahrt zum zukünftigen Bahnhof.
Im letzten Jahr hat der Bezirk Tempelhof-Schöneberg schon einmal eine Planung in den Sand gesetzt, weil man die Realität der S21-Planungen nicht akzeptieren wollte. Folge: kein Eingang in den Westpark des Gleisdreiecks vom westlichen Vorplatz der Yorckbrücken. In diesem Fall nun wären die Folgen stark erhöhte Kosten, wahrscheinlich in zweistelliger Millionenhöhe für eine kompliziertere Baulogistik, die letztendlich dann vom Land Berlin getragen werden müssten.

Zwölftes Bild

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Sieben Bebauungspläne zusammenmontiert. Die neuen Bahnen – Stammbahn und S21 – rot hervorgehoben. Blau markiert ist der mögliche Weg für Fahrradfahrer und Fußgänger von der Bautzener Brache über die Brücke Nr. 5 durch die Gleisinseln bis in den Westpark.

Das zwölfte Bild zeigt den Bebauungsplan Bautzener Brache 7-66 VE zusammen mit dem Generalbebauungsplan VI-140 von 2006. Östlich ist der Bebauungsplan Möckernkiez hineinmontiert, am westlichen Rand die Bebauungspläne Dennewitzstraße und Flotwellpromenade Mitte. In der Mitte ist der Bebauungsplanentwurf „Urbane Mitte“ hineinkopiert mit dem Entwurf von COBE.

In den B-Plan VI-140 wurden außerdem die Linien der Stammbahn im Westen sowie die neuen Linien der S21 rot hineingezeichnet. In der Originalfassung des Plans VI-140 war nur die Fläche der Stammbahn violett als Bahnfläche markiert, nicht die Fläche der S21, die wohl 2006 noch nicht aktuell war. Um ein plausibles Bild zu erhalten, habe ich die Fläche für die S21 in der Farbe für Bahnflächen eingefärbt.

Man sieht die vom U-Bhf-Gleisdreieck kommende S21, die sich aufteilt in zwei Stränge mit jeweils zwei Gleisen. Ein Strang führt in die Wannseebahn, der andere in die Anhalter Bahn östlich an der Fläche der Bautzener Brache vorbei. Zwischen den Bahnlinien entstehen verschiedene Gleisinseln. Ganz westlich verlaufen die beiden neuen Gleise für die Stammbahn. Der Anschluss der Stammbahn an den Fernbahntunnel ist schon in den 1990er Jahren mitgebaut worden. Er befindet sich unter den an den Tunnelmund angelehnten Holzterrassen, bzw. unter der den Holzterrassen vorgelagerten Sandfläche im Westpark des Gleisdreiecks.

Blau eingezeichnet der mögliche Fahrradweg. Im Bereich des B-Plans Bautzener Brache soll der 4 m breite Weg in einem relativen engem Raum zwischen den östlichen Fassaden der neuen Bebauung und der Schallschutzwand zum Bahngelände führen. Nach zwei Kurven am nördlichen Ende geht es dann über die Yorckbrücke Nr. 5, auf der nördlichen Seite der Yorckstraße dann über das Dach des geplanten Discounters auf die Bahnböschung. Am westlichen Rand dieser Böschung verläuft jedoch die Trasse der S21. Wenn der Fahrradweg weitergehen soll, muss also die Böschung in westlicher Richtung zu Ungunsten des Parkplatzes erweitert werden. Außerdem sollte auch die jetzt über den Hellweg-Parkplatz vorhandene Erschließung des Westparks erhalten bleiben. Also müsste auch dieser Weg im Bereich des Parkplatzes schon auf die nach Westen erweiterte Bahnböschung hochgeführt werden. Ganz eng wird es an der Nordost-Ecke des Baumarkt-Gebäudes. Zwischen Gleisachse der S21 und dem Betriebsglände des Baumarkts liegen gerade mal 5 m. Im B-Planverfahren zum Baumarkt in den Jahren 2012 und 2013 wurde zwar ein Wegerecht für Besucher des West-Parks und für Fahrzeuge des Grünflächenamtes festgeschrieben. Vergessen wurde dabei jedoch die S21. Zu lösen ist das Problem jetzt nur noch mit großem baulichen Aufwand.

Wenn dieser Engpass passiert ist, läuft der Fahrradweg parallel mit der S21 nach Norden. Kurz bevor das Gleis der S21 die sich in in der Tunneleinfahrt befindliche Strecke der S1 überquert, kann der Fahrradweg dann unter der S21 durchschlüpfen und Richtung Nord-Ost schwenken. An dieser Stelle wird sich die Schienenoberkante der S21 bei schon bei ca. 45 m über NN befinden. Das Gelände selbst hat dort eine Höhe von ca. 40 m über NN. Dann geht es weiter über den heute schon genutzten Weg, der von Schrammborden gesäumt ist. Westlich befindet sich die Tunneleinfahrt der S1, östlich der Graben des ehemaligen Gleises zum Postbahnhof, dass die S1 in einem tiefliegenden Tunnel unterquert. Es folgen zwei weitere Unterquerungen des Fahrradwegs unter der S21. Voraussetzungen für alle Unterquerung ist, dass bei den Brückenbauwerken der neuen S-Bahnlinie Stahlkonstruktionen mit geringer Bauhöhe zum Einsatz kommen. Betontragwerke, wie sie zur Zeit beim nördlichen Abschnitt der S21 zwischen Hauptbahnhof und Gesundbrunnen gebaut werden, wären nicht geeignet.

Dreizehntes und letztes Bild

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Die neuen Bahnlinien und der Park

Das letzte Bild zeigt die neuen Bahnlinien und den neuen Weg im Park. Während der Bauphase der Bahnen werden auch große Teil der Wiese im Westpark beansprucht werden. Nach der Fertigstellung verläuft die Stammbahn im Bereich der Schöneberger Wiese dann unterirdisch, es werden allerdings Rampen sichtbar sein. Der städtebauliche Vertrag von 2005 rechnet mit ca. 4.4. ha Gleisinseln, die als ökologischer Ausgleich für die Baufelder am Gleisdreieck dienen sollen. Diese Gleisinseln werden jedoch großteils nicht als Parkfläche nutzbar sein. Dazu kommt noch der Flächenverlust durch die Bahnlinien selbst.
Der riesige Verlust an Freifläche im Gleidreieck-Park ist ein weiteres Argument für das Freihalten der Bautzener Brache.

Matthias Bauer

Weitere Materialien zur Einwohnerversammlung am 28. 04. 2016

2 Kommentare zu “Bautzener Brache: Zubauen oder Freihalten?

  1. Ich würde den Bereich maximal straßenbegleitend zur Bauzener Straße bebauen lassen, dahinter private kleine Gärten und dahinter ein öffentlicher Grünstreifen, mit Fuß- und Radweg und schönen Flächen zum Verweilen sowie kleinem Spielplatz.

    Der B-Plan ist städtebaulicher Krampf, getrieben von einem Maximalausnutzungswunsch des Eigentümers, der das Grundstück günstig geschossen hat im Rahmen seines Baumarkt-Projektes.

    Diese Maximalausnutzungswünsche kann einem Investor aber eine Verwaltung nur austreiben, wenn sie dabei die politische Mehrheit der BVV hinter sich hat. Offenbar gelang das nicht, deshalb diese Eile vor den Wahlen mit § 33-er Genehmigungen.

    § 33 ist nur zulässig wenn das Vorhaben unproblematisch und unstrittig ist. Da es offenbar in der BVV zumindest nicht unumstritten ist, könnte sich die BVV in einer Empfehlung an das Bezirksamt GEGEN die Erteilung von Genehmigungen nach § 33 BauGB aussprechen.

    Damit rettet man es wenigstens über den Wahltermin, und die Wahl kann Kräfteverschiebungen bringen, wenn die Bevölkerung nicht schläft.

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