Auf eine kleine Anfrage des Ex-Piraten Michael Ickes in der BVV Tempelhof-Schöneberg am 20.04.16 zum Abriss der Stützmauer auf dem Grundstück Bautzener Straße/Yorckstraße antwortete die zuständige Stadträtin, Fr. Dr. Klotz, nur die Yorckbrücken und ihre Widerlager stünden unter Denkmalschutz, nicht die dazugehörige Stützmauer.
Vor rund einem Jahr, auf der Einwohnerversammlung zum westlichen Vorplatz der Yorckbrücken, hörte sich das noch ganz anders an. Damals standen laut Bezirksamt selbstverständlich auch die Stützmauern unter Denkmalschutz. Noch nicht einmal eine Treppe in filigraner Stahlkonstruktion wollte das Bezirksamt vor diese Mauer gestellt sehen. Bei der Bautzener Brache ist das anders. Da wird einfach abgerissen.
Der von der Yorckstraße Richtung Bautzener Straße abknickende Teil der Stützmauer, war in den letzten Jahrzehnten verdeckt gewesen durch eingeschossige Schuppen, die westlich davor gebaut waren. Nach dem Abriss der Schuppen wurde die historische Mauer, die vorher keiner auf dem Schirm hatte, sichtbar. Das zur Zeit laufende Bebauungsplanverfahren B-Plan 7-66 VE hätte genutzt werden können, die freigelegte Mauer von den Denkmalschützern beurteilen zu lassen – und dann zu überlegen, wie man mit der Mauer umgeht. Doch weder der Grundstückseigentümer noch das Bezirksamt waren bereit, den Abriss zu stoppen.
Es spricht einiges dafür, dass auch die Stützmauern der Yorckbrücken unter den Denkmalschutz fallen – ohne die Stützmauern würden die Widerlager und Brücken schließlich in der Luft hängen. Zudem stehen die Yorckbrücken vor allem wegen ihrer städtebaulichen Bedeutung unter Denkmalschutz – als Ensemble, zum dem die Stützmauern natürlich dazu gehören. So sah das auch der Landeskonservator 1992 in seiner Begründung für die Unterschutzstellung der Yorckbrücken:
Unterschutzstellungsbegründung (Auszug)
Die Yorckbrücken haben ortsgeschichtliche Bedeutung, weil sie in Verbindung mit der nach Süden verschwenkten Lage und reduzierten Breite der Yorckstraße im heutigen Bereich zwischen Manstein- und Katzbachstraße die Unterbrechung des boulevardartig angelegten “Generalszuges” zwischen Ernst-Reuter-Platz und Südstern verdeutlichen und so den Einfluss der Eisenbahn auf die Stadtplanung im 19. Jahrhundert deutlich machen. Die auf den Südteil des Geländes ausgerichteten Erweiterungsabsichten der Anhalter und der Potsdamer Bahn hatten bereits im Rahmen der Planung der Gürtelstraße in den Jahren 1859-1860 die Vorstellungen von der Anlage eines repräsentativen Prachtstraßenzuges zerstört. Der Bereich um die Yorckbrücken ist somit ein bedeutendes Dokument für die Stadtgeschichte Berlins.
Die große Anzahl der Brücken dokumentiert überdies den bedeutenden Einfluss, den die Eisenbahn Ende des 19. Jahrhunderts und Anfang des 20. Jahrhunderts auf die Entwicklung des Berliner Stadtzentrums hatte. Zur Verstärkung des Schienenverkehrs im Zentrum Berlins wurde in der Ausschreibung zum “Wettbewerb Groß-Berlin 1910” die Verbindung des Anhalter Bahnhofs (im Süden) mit dem Lehrter Bahnhof (im Norden der Stadt) angeregt. Diese Konzeption bildete die Grundlage des von Martin Mächler entwickelten Plans für Groß-Berlin von 1917/19. In der zentralen Eisenbahnverbindung in Nord-Süd-Richtung sah er die Lebensader der Stadt, die gleichzeitig den Verkehrsknotenpunkt Deutschlands bilden sollte.
Die Stützmauern der Anhalter Eisenbahnbrücken sind baugeschichtlich bedeutend, weil sie belegen, dass das Planungsbüro Schwechten neben dem Anhalter Personen-und Güterbahnhof auch technische Anlagen für die Eisenbahn entwarf.
Die 1885 errichteten seitlichen Stützmauern der ehemaligen Potsdamer und Wannseebahn sind in Verbindung mit dem erhaltenen Brückenträger der Wannseebahn von 1891 (Brücke I) ebenfalls wichtige Beispiele für die Konstruktion und Gestaltung von Eisenbahnviadukten im 19. Jahrhundert. In Ergänzung zu den Brückenträgern gelten die übrig Träger und Stützen der Yorckbrücken als wichtige Dokumente für genietete Eisenbahnbrücken aus dem ersten Drittel des 20. Jahrhunderts.
Die beiden äußeren Viadukte des Brückenensembles besitzen künstlerische Bedeutung, weil sie in individueller Form torartig ausgebildet sind. Die Wirkung wird bei dem äußeren Viadukt der Anhalter Bahn am östlich Ende der Brückenanlage (Brücke 30) durch zwei die Einmündung flankierende Postamente hervorgehoben. Durch die kurze Weiterführung der nördlichen Futtermauer außerhalb der Brückenanlage (entlang dem abgeknickten Teil der Yorckstraße) und durch die vertikalen Mauerschlitze wird der Torcharakter der Einfahrt in den Brückenbereich noch verstärkt.
Die torartige Wirkung der Wannseebahnbrücke (Brücke I) am westlichen Ende der Brückenanlage wird durch die Sandsteinquaderung der Stützmauerecken ursprünglich in Verbindung mit dem geschwungenen, aber mittlerweile demontierten Geländer des Brückenlaufstegs hervorgehoben.
Der Torcharakter wird durch die wegen ihrer Länge stadtmauerartig wirkenden Futterwände des Wannseebahnviadukts unterstützt. Die weitläufige, heute aus 30 Überführungen bestehende Anlage der Yorckbrücken hat eine herausragende Bedeutung für das Stadtbild, weil sie in Verbindung mit der Mietshausbebauung zwischen Katzler- und Bautzener Straße sowie den S-Bahnhöfen “Großgörschenstraße” und “Yorckstraße” einerseits und durch die torfömigen Einmündungen an der Grenze zwischen Schöneberg und Kreuzberg andererseits einen unverwechselbaren Schwerpunkt bildet.
Quelle: Anlage zum Bescheid des Landeskonservators vom 17.09.1992 zur Begründung des Denkmalwertes und Eintragung in das Baudenkmalbuch, zitiert aus „Die Yorckbrücken – Ein verkehrstechnisches Baudenkmal der Berliner Eisenbahngeschichte“, herausgegeben vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, 2007