Sehr geehrte Damen und Herren,
zum B-Plan gebe ich folgende ergänzende Stellungnahme ab:
Seitens der betroffenen Anwohner aus Flottwellstraße, „Gleis Park“ Schöneberger Ufer, „Gleisdreieck“ (Tempelhofer Ufer/ Luckenwalder- und Schöneberger Str.), Möckernkiez, Bülowbogen und weitere, der betroffenen ansässigen Firmen sowie der Nutzer des Parks am Gleisdreieck wird gefordert, die Planungen für die „Urbane Mitte“ an die tatsächlichen und an die neuen (künftigen) Gegebenheiten und Erfordernisse anzupassen.
Die für die „Urbane Mitte“ geplante massive Hochhausbebauung wird Umwelt und Klima nachhaltig und nachteilig beeinflussen. Dies wird auch in den zugehörigen Fachgutachten entsprechend benannt – jedoch – im Interesse des Investors = Auftraggebers dieser Gutachten – letztlich als „nicht erheblich“ bewertet. Im Sinne der Allgemeinheit / der erholungssuchenden Berliner Bevölkerung wird gefordert, hier vielmehr tatsächlich zugunsten dieser Allgemeinheit abzuwägen.
Die derzeit geplanten großen Gebäudehöhen widersprechen dem städtebaulichen Rahmenvertrag von 2005 im Maß der baulichen (Aus-)Nutzung und sind mit den vorgesehenen Glasfassaden zwar „äußerst schick“, aber aus Sicht des Umwelt- und Klimaschutzes absolut nicht zeitgemäß.
In der Regel wird ergänzend zum eigentlichen Bebauungsplan ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor geschlossen, in dem die Planungen über das reine B-Plan-Verfahren hinaus konkretisiert und weitere Forderungen des Landes Berlin / des Bezirks aufgestellt werden. (Leider besteht beim Abschluss dieser Verträge keine Beteiligungsmöglichkeit und sie werden in der Regel auch nicht öffentlich gemacht.)
Hier ist zwingend eine geringere Gebäudehöhe (auch als im damaligen Rahmenvertrag vorgesehen, keinesfalls jedoch eine Vergrößerung) sowie eine umweltfreundliche Fassadengestaltung festzulegen. Große Glasfassaden, wie bislang immer dargestellt, sind sowohl im Sommer als auch im Winter extrem klimaschädlich – wegen entweder hohem Kühl-Erfordernis durch Klimatisierung oder großem Heiz-Bedarf. Auch strahlen die Glasfronten im Sommer viel Hitze ab. All dies raubt der tatsächlichen urbanen Mitte der Stadt (nicht dem gleichnamigen Investoren-Projekt) die Lebens- und Aufenthalts-Qualität.
Im Auftreten des Investors besteht zudem ein großer Widerspruch: auf der einen Seite wirbt er bei seiner temporären Zwischennutzung durch das Co-Working-Space BPart mit umweltbewusster Holzbauweise -und sogar damit, dass in dieser Bauweise auch große Hochhäuser errichtet werden können- auf der anderen Seite sind aber seine -für diesen historischen Standort zudem völlig überdimensionierten- Gebäude im umwelt- und klimaschädlicher Glasbauweise geplant.
(Zum Vergleich: in der Schöneberger Straße, neben Fanny-Hensel-Grundschule und Tempodrom, nahe dem Anhalter Bahnhof, gibt es derzeit Planungen für ein -mit dann 98 m höchstes Holzhaus Deutschlands- Wohn-Hochhaus „WoHo“.)
Die derzeitige (Zwischen-) Nutzung der Flächen -BPart und BRLO- fügt sich relativ harmonisch neben dem Park ein – auch die neuen Häuser an Flottwellstr. und Möckernkiez mit ihrer Geschosszahl stören den Eindruck von Weite und das Stadtklima nur in Maßen.
Als beteiligte Öffentlichkeit wünschen wir uns sehr, dass unsere Einwände tatsächlich neutral gewertet -und ernst genommen- werden – und nicht das Ergebnis der Abwägung – zugunsten des Investors- quasi schon im Vorfeld feststeht.
Bei der frühzeitigen Beteiligung wurden leider sämtliche – gut begründete – Argumente als „nicht zutreffend bzw. nicht relevant“ abgewogen – mit Begründungen, die tatsächlich gar nicht auf den Inhalt der Einwendung Bezug genommen haben, sondern in denen nur damit argumentiert wurde, dass das Baufeld / die Baufelder keine „Flächen des Parks“ in Anspruch nehmen. Dies ist natürlich faktisch richtig, jedoch bleibt die Wirkung von massiver (Hochhaus-) Bebauung auf das Empfinden der Parkbesucher völlig unberücksichtigt.
Das „Wohl der Allgemeinheit“ scheint insofern keinen großen Stellenwert zu haben.
Es wäre schön, wenn sich dieser Eindruck im weiteren Verfahren nicht weiter bestätigen würde, sondern die Belange der „beteiligten Öffentlichkeit“ ernst genommen und unabhängig, nicht im Sinne des Investors, bewertet würden – und Berücksichtigung fänden.
In der Praxis scheint es aber üblich zu sein, dass das – vom Investor beauftragte und bezahlte – Planungsbüro die Abwägung – im Auftrag und Namen des Bezirksamtes- durchführt. Diese Vorgehensweise erscheint zumindest fragwürdig.
Mit freundlichen Grüßen