Auf der heute stattfindenden BVV in Tempelhof-Schöneberg bringt die Fraktion der Grünen einen Antrag ein zur zukünftigen Bebauung der Bautzener Brache. Durch den Antrag wird völlig klar, dass die Grünen diese Bebauung unbedingt wollen. Dafür schlagen sie sogar eine „Einwohnerversammlung“ vor.
Die vehement geäußerte Ablehnung dieser Bebauung durch zahlreiche Anwohner auf der letzten Einwohnerversammlung am 12. 02. 13 zu Hellweg, die Kritik des BUND an der Bebauung, aus klimatischen und stadtökologischen Gründen, dies scheint die Grünen/B90 nicht zu berühren.
Nach dem Motto „Augen zu und durch“ soll mit dem Antrag der Entwurf von Collignon zu weiteren Grundlage der Debatte gemacht werden. Dass der Entwurf die hier vorgesehene Trassenfreihaltung für die neue S-Bahnlinie S 21 ignoriert, scheint die Grünen dabei nicht zu stören.
Der Entwurf von Collignon sieht lediglich einen 10 m breiten Grünstreifen am östlichen Rand des Grundstücks vor, als Wegeverbindung zur Brücke Nr. 5 über die Yorckstraße. Wenn dann die S 21 gebaut würde, würde nicht nur der 10 m breite Streifen wegfallen. Es müsste dann auch ein Teil der neuen Gebäude wieder abgerissen werden. Und natürlich gäbe es dann Schadensersatzklagen von Seiten des Investors gegen das Land Berlin, bzw. den Bezirk Tempelhof-Schöneberg.
Was wollen die Grünen?
Die S-Bahnlinie S21 verhindern? Den Wert des Grundstücks hoch zoomen?
Zur Zeit gilt das Grundstück als Außenbereich nach §35 Baugesetzbuch, also als nicht bebaubar. Die Grünen wollen das ändern. Das Grundstück soll als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Für den Investor würde dies eine immense Wertsteigerung bedeuten. Wenn dann die S21 gebaut wird, muss das Land Berlin entsprechend mehr Schadensersatz an den Grundstückseigentümer bezahlen.
Material
- Antrag Grüne Ds-Nr-0615 Wohnungsbau und neue Wege an der Bautzener Str vom-20-03-2013; PDF-Dokument
- Der Entwurf von Collignon, Stand Nov. 2013