„Bürgerbeteiligung muss schon beim Planen beginnen”. Dieser Satz des neuen Senators für Stadtentwicklung könnte in den nächsten Wochen an der Eylauerstraße ad absurdum geführt werden. Die Planungen für das Bahngelände im Rücken der Eylauer sind umstritten, das Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen. Trotzdem muss nun täglich damit gerechnet werden, dass mit der Kettensäge Fakten geschaffen werden.
Seit Jahrzehnten führt eine alte gepflasterte Straße hier von der Monumentenstraße hinunter auf das Bahngelände zum Lokdepot des Deutschen Technikmuseums. Diese Straße wird wie eine Allee links uns rechts von alten, knorrigen Bäumen gesäumt. Von der Monumentenbrücke aus sieht der östliche Rand des Bahngeländes hier durchgehend grün aus. Anwohner nennen diesen grünen Streifen ihren „Zauberwald”.
Wenn der „Zauberwald” nun der Kettensäge zu Opfer fällt, würden Fakten geschaffen für eine umstrittene Planung, gegen die – wenn der B-Plan festgesetzt wird – Klagen absehbar sind.
Die Planung, für die das gesamte vorhandene Grün verschwinden würde, sieht vor die, die Erschließungsstraße zum Lokdepot nach Westen zu verschieben. An diese neue Erschließungsstraße soll die Rampe für den Fahrradweg aus dem Flaschenhals westlich andocken. Östlich der neuen Erschließungsstraße soll ein 300 m langer Riegel entstehen, der den Anwohnern der Eylauerstraße die Sicht Richtung Bahngelände vollständig verbauen würde.
Was sind die Alternativen?
Die alte Erschließungstraße und das alte Grün könnten erhalten bleiben. Die Fahrradrampe könnte genauso gut an die alte Straße andocken. Das wäre sogar wesentlich kostengünstiger. Die neue Bebauung könnte reduziert werden, sie könnte sich an der alten Erschließungsstraße orientieren und Öffnungen zur vorhandenen Bebauung enthalten. Natürlich würde die Baumasse dadurch reduziert werden. Wäre das so schlimm? Der derzeitige Bebauungsplanentwurf sieht vor, dass der Investor die normalerweise zulässige GFZ (das Maß für die bauliche Ausnutzung) weit überschreiten darf! Ist das notwendig? Mit weniger Baumasse könnte hier viel leichter eine Lösung gefunden werden, die alle Interessen berücksichtigt!
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg argumentiert, er hätte die Baugenehmigungen für beiden Teilbereiche am nördlichen und südlich Ende des Streifens erteilen müssen – und versteckt sich damit hinter einer fragwürdigen juristischen Konstruktion. Da das Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen ist, hätte der Bezirk genauso gut die Baugesuche zurückstellen können, siehe § 15 Baugesetzbuch. (http://dejure.org/gesetze/BauGB/15.html)
Lasst den Zauberwald stehen!
Wir appellieren an alle Beteiligten:
- an die Grün Berlin GmbH, die die Fahrradrampe bauen will,
- an den Investor UTB-Berlin, der die Wohnungen bauen will und diese besser in gutnachbarschaftlichen Beziehungen entwickeln sollte,
- und an den Bezirk Tempelhof-Schöneberg
Lasst den Zauberwald stehen! Es geht nicht nur um Bäume, es geht hier auch um demokratische Planungskultur.
Weitere Infos
- Landwehrkanalblog vom 12. 02. 21012
- taz vom 9. 02. 2012: Eingeschränktes Rederecht
- BI Eylauer Straße, Viktoriakiez