Bebauungsplan VI-140cab Urbane Mitte Süd

Noch bis Donnerstag, den 18.02. eine Stellungnahme beim Bezirksamt abgeben

Morgen läuft die Auslegung der Unterlagen für den Bebauungsplan VI-140cab Urbane Mitte Süd ab. Bis einschließlich morgen können also noch Stellungnahmen abgeben werden. Hier ist der Link zur Seite des Bezirksamt, auf der die Stellungnahmen bequem online abgegeben werden können.

Beim Verteilen von Flyern im Park am Sonntag sprachen wir mit vielen Besuchern. Viele wussten noch gar nicht, was da geplant ist, fielen sozusagen aus allen Wolken, fragten ungläubig, was? und wo? weil es einfach schwer ist, sich hier 60 und 90 m hohe Türme vorzustellen.

Das Bezirksamt hat seinen Anteil an dieser Uninformiertheit. Eine Ankündigung im Amtsblatt und eine schwarz-weiße Anzeige auf den hinteren Seiten der Printausgabe des Tagesspiegels – mehr gibt es nicht. Damit will das Amt formal die Informationspflicht erfüllt haben, wohl wissend, dass dies nur von Experten wahrgenommen wird.

Um dem Abhilfe zu schaffen, haben Anwohner seit November kleine Infoblätter aufgehängt im Park und an verschiedenen Stellen entlang des Zauns zur umstrittenen Baufläche bis zum Parkeingang an der Ecke zu Schöneberger und Luckenwalder Straße. Gestern noch erklärten wir anhand eines Plakates in der Nähe des Eingangs zum B-Part einer RBB-Reporterin die geplanten sieben Hochhäuser, heute waren alle Plakate verschwunden. Offensichtlich ist es nicht nur das Bezirksamt, das die Information der Parkbesucher und Anwohner möglichst vermeiden möchte.

Beim Verteilen der Flyer im Park ergaben sich viele gute Gespräche, die überwiegende Mehrheit sieht das Hochhäuser kritisch, als Bedrohung für den Park. Innerhalb kurzer Zeit hat die Online -Petition “Gewerbe-Areal mitten im Gleisdreieck-Park verhindern”  über 7000 Unterstützer:innen gefunden. Hier gehts zur Petition.

Es gab am Sonntag auch Gespräche mit Befürwortern des Hochhausplanung. Deren häufigsten Argumente waren, der Parks sei nicht betroffen, da ja nur am Rande zum Parks gebaut würde, die Fläche sei sowie so schon versiegelt, und Berlin bräuchte solche Vorhaben, um als Weltstadt gelten können. Dem sollten wir uns doch nicht entgegenstellen.

Zur Versiegelung

Das folgende Bild stammt aus der ersten Auslegung de Bebauungsplans und zeigt, dass der überwiegende Teil der Fläche, auf der die Hochhäuser entstehen sollen, bisher nicht versiegelt ist. Auch der Eisenbahnschotter früher war wasserdurchlässig. Die unversiegelte Fläche ist auf dem Foto grün markiert.

Seite 34, Begründung zum Bebauungspan VI-140ca im Jahr 2016. Grün ist unversiegelt, auch das Graue ist nicht immer versiegelt. Z.B. der Rettungsplatz an der Fernbahn ist mit Gittersteinen befestigt,

Verhältnis zum Park

Formal richtig, dass die Baufläche nicht zum Park gehört. Aber die Auswirkungen auf den Park sind verheerend: Weniger Sonne, mehr Wind, mehr Hitze und mehr Trockenheit im Sommer. Noch schlimmer: Die sieben Häuser schieben sich wie ein Keil von Norden nach Süden zwischen Westpark auf der einen sowie den Museumspark und den Ostpark auf der anderen. Der historisch entstandene Freiraum aus den drei alten Güterbahnhöfen zwischen den Stadtteilen Schöneberg und Tiergarten westlich und Kreuzberg östlich wird zerschnitten. Die von den Bahnlinien geprägte Landschaft wird vollständig verändert.

Berlin als Weltstadt

Mit dem vermeintlichen Argument „Berlin als Weltstadt“ haben in den 1990er Jahren viele aus Politik, Wirtschaft und den Chefredaktionen die Idee des Gleisdreieckparks verunglimpft. Die Bürger, die sich damals für den Park einsetzten, wurden oft als rückständige Kleingeister abgetan.

Wozu einen Park? – wir haben doch jetzt das Umland und Mallorca.
Senatsbaudirektor Hans Stimmann auf einer Veranstaltung 2001

Nach der Eröffnung des Ostparks 2011 und des Westparks 2013 waren alle erstaunt und überwältigt über die ungeheure Zahl der Menschen, die das ganze Jahr über den Gleisdreieckpark besuchen. Alle Generationen, alle Milieus sind vertreten, sie kommen zum Spazieren, Spielen, Picknicken, Sport treiben, sich Sonnen, sich Treffen und Feiern. Und sie nutzen den Park auf ihren Alltagswegen.

Die Bedeutung des Parks ist seit Beginn der Pandemie noch gestiegen. Welch ein Glück, dass es diesen Freiraum gibt.

Der Park ist eine neue Art öffentlicher Raum geworden, ein grüner Boulevard, manchmal schon an den Grenzen der Aufnahmefähigkeit angekommen. Tagsüber funktioniert der Park sehr gut. In den Sommermonaten gibt es nachts jedoch Probleme, wenn Parties aus dem Ruder laufen, Lärmexzesse die Nachbarn nicht schlafen lassen, Vandalismus und Vermüllung den Park beschädigen.

Deswegen hat sich im Sommer eine neue Initiative gebildet. „Gemeinsam fürs grüne Gleisdreieck“ und einen runden Tisch gefordert, um das nächtliche Ballermanntreiben zu zügeln. Seit Oktober tagt dieser runde Tisch nun regelmäßig und alle hoffen, dass bis zum Frühjahr ein Konzept steht, mit dem die sommerlichen Parties zivilisiert werden können.

Durch die spätere Nutzung in den Hochhäusern könnte ein solches Konzept wieder in Frage gestellt werden. Die im Bebauungsplan angesagten Nutzung könnten das bewirken. Vorgesehen ist zu 100% Gewerbe, laut Aussagen der COPRO soll dies zu 70% Büroraum sein, der Rest wird „lebendiger Nutzungsmix“ genannt: Einzelhandel, Gastronomie, Kultur, Sport und Vergnügungsstätten. Lediglich Bordelle und bordellartige Betriebe sollen ausgeschlossen werden. Wenn dann nachts um drei die Besucher aus den Diskotheken der Urbane Mitte strömen, wie soll der Park das aushalten?

Der Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs hat sich mit der Frage beschäftigt und schreibt in seiner Stellungsnahme zum Bebauungsplan VI-140cab am 7.02.2021 an das Bezirksamt:

Es ist festzuhalten, dass der Bebauungsplan in einer Größenordnung von ca. 6000m² Flächen für Vergnügungsstätten ermöglicht und z.B. eine Diskothek mit dieser Fläche in der Begründung nicht ausgeschlossen wird.
Es ist bereits als Abwägungsausfall zu bezeichnen, dass die Auswirkungen einer im Wege der Ausnahme zulässigen Nutzung (auf S. 35 der Begründung wird explizit ausgeführt, dass man keine Bindungen vorgeben wolle), die in der Begründung als wünschenswerte Vergnügungsstättennutzung bezeichnet worden ist, nicht in allen Konsequenz durchdacht hat und hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen planerisch analysiert worden ist.

Wenn es beabsichtigt sein sollte, z.B. einen Entlastungsstandort für das RAW Gelände zu finden, sollte man mit einer derartigen planerische Absicht offen umgehen und die Frage stellen, ob dadurch die gerade entstandenen Wohnnutzungen am Rande des Parkgeländes aufgewertet oder belastet werden.

In der Begründung wird ausgeführt:

„Die Bestimmung der betriebsbedingten Auswirkungen des Gewerbelärms ist auf der Ebene des Bebauungsplans nur schwer möglich. Die Lösung der durch diese gewerblichen Nutzungen möglicherweise zu erwartenden Lärmkonflikte muss daher weitgehend auf die Ebene der Baugenehmigung verschoben werden.“

Der Plangeber muss die oben angesprochenen Konflikte erkennen, bewältigen und die verantwortlichen Bezirkspolitiker über die Hintergründe informieren, ansonsten läge – wie hier – ein Ermittlungs- und Abwägungsausfall vor, der den B-Plan angreifbar macht. Denn er kann keinesfalls derartige, die Grundstücksnutzung stark beeinflussenden Fragen ausklammern und Konflikte in das Baugenehmigungsverfahren schieben, denn er trägt selbst – auch ausweislich der Begründung – die Verantwortung dafür, dass er dem Grundstückseigentümer freie Hand bei der Auswahl von Nutzungen lässt und dieses offenkundig auch nicht steuern will.
Es ist überhaupt nicht ausreichend, in der Begründung ein Wunschkonzert an Nutzungen anzugeben, das einer kritischen wirtschaftlichen Betrachtung offensichtlich nicht standhalten kann. Unabhängig hiervon sind erheblichen Nachwirkungen der Coronapandemie auf Änderungen in der Nachfrage nach bestimmten Nutzungen (z.B. Büroflächen) nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Die vollständige Stellungnahme des Vereins zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs kann hier heruntergeaden werden.

Durch Klick auf das Bild “Ihre Stellungnahme“ gelangen Sie auf die Seite des Bezirksamtes, auf der Sie Ihre Stellungnahmen online angeben können.

3 Kommentare zu “Noch bis Donnerstag, den 18.02. eine Stellungnahme beim Bezirksamt abgeben

  1. Mit meiner Familie wohne ich seit 13 Jahren am Gleisdreieck. Als wir herzogen war ich 5 Jahre alt und es gab den Park noch nicht.

    Irgendwann wurde der Ostpark eröffnet und wir waren immer viel dort: auf dem Spielplatz oder auch einfach auf der Wiese.
    Nach einer Weile kam der Westpark mit den “grünen Flächen” dazu, wo wir z.B. Roller gefahren sind.

    Inzwischen bin ich volljährig und meine Freunde und ich treffen uns immernoch gerne im Gleisdreieckpark.
    Im Sommer kommen -leider- junge Leute aus ganz Berlin her, um hier zu feiern.
    Im Gegensatz zu uns, die wir hier wohnen und für die der Park unser Garten ist, für den wir uns verantwortlich fühlen, nehmen die “Fremden” keine Rücksicht auf die Nachbarn … und vermüllen den Park.

    Ich bin gegen eine Bebauung wie geplant, weil damit noch mehr Menschen hierher kommen, die sich nicht verantwortlich fühlen und unseren “Garten” nicht wertschätzen.
    WENN Bebauung, dann müssen das Wohnungen sein – damit sich die Bewohner mit dem Park identifizieren.
    Auf keinen Fall darf hier z.B. ein Club entstehen – mit Publikum, dass nur nachts auf der Durchreise ist.

    Die Häuser dürfen auch nicht höher werden, als die im Möckernkiez und in der Flottwellstraße. Höhere Häuser würden das Freiheitsgefühl im Park total bedrängen.
    Am besten wäre es, wenn BRLO und BPart bleiben – und die südliche Fläche zwischen Halfpipe und Station frei bleibt, wie sie ist!

    Bitte ändern Sie die Planung.

  2. Lieber Matthias, das ist ein super Artikel geworden! An die Möglichkeit von nächtlichem Diskobetrieb hatte ich noch gar nicht gedacht was für eine horrible Vorstellung bei nur einer Zufahrtsstraße!

    1. Liebe Susanne,

      Ich hoffe meine Antwort erreicht dich !?

      Vielen Dank für Dein Engagement mit der Petition.

      Was mir aufgefallen ist:
      Es steht immer B-Plan VI-140 cab da … das sind ja nur die zwei (etwas kleineren) Gebäude an der Halfpipe – die Urbane Mitte SÃœD halt.

      Die Petition richtet sich ja aber gegen das GESAMTVORHABEN Urbane Mitte (ehemals VI-140 ca).

      Besonders extrem wird das Baufeld Nord, jetzt B-Plan VI-140 caa, dass im Moment aber wegen fehlender Einigung mit der Deutschen Bahn über die S21 ausgesetzt ist.

      “Nur” dort sind die 60 bis 90 m hohen Häuser geplant.

      Liebe Grüße vom Tempelhofer Ufer

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