Pressemitteilung des BBU zur Bautzener Brache

„ Die Bautzener Brache ist das unsinnigste Wohnbauprojekt Berlins“

Mit deutlichen Worten hat sich heute der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz zum Bauprojekt Bautzener Brache geäußert:

 . . . Der BBU fordert die Politik auf, die Planung für die Bebauung der Bautzener Brache als bundesweites Negativbeispiel für den spekulativen Wohnungsbau sofort zu stoppen und kein Baurecht zu gewähren . . .“

Genau das Gegenteil wird voraussichtlich die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg heute entscheiden, in dem sie einem Antrag zustimmt, in dem dem sogenannte „materielle Planreife“ nach §33 Baugesetzbuch festgestellt wird. Nach dieser Entscheidung könnten sofort Baugenehmigungen erteilt werden, Bauanträge sollen schon im Amt vorliegen. Damit würden schon vor einer Festsetzung des Bebauungsplans – und damit vor einer rechtlichen Prüfung – vor Ort Fakten geschaffen.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung des BBU:

 . . . Die Bautzener Brache ist das unsinnigste Wohnbauprojekt Berlins. Ein gesundheitlicher und klimatischer Schildbürgerstreich vor einem Spekulationshintergrund, der von der Grünen Stadträtin Sibyll Klotz mit allen möglichen Mitteln gepuscht wird . . .“

Materialien

Veröffentlicht in Bautzener Strasse, Bürgerbeteiligung-???

Hier können Sie Ihre Wertschätzung für den Beitrag zeigen! Durch Klicken des Unterstützen-Buttons gelangen Sie auf die Seite von PayPal.

Wenn Sie gleisdreieck-blog.de kontinuierlich unterstützen wollen, können Sie das mit einer Mitgliedschaft bei STEADY, ab 2,50 €/monatlich.

7 Kommentare zu “„ Die Bautzener Brache ist das unsinnigste Wohnbauprojekt Berlins“

  1. warum dürfen die berliner/innen nicht selbst entscheiden wie sich ihre stadt/umgebung entwickelt schließlich sind sie es die mit den folgen leben müssen.
    warum muß berlin überhaupt wachsen?
    neubau verhindert nicht steigende mieten https://www.youtube.com/watch?v=i_P42jIZ_w4
    oder doch…mehr beton, mehr menschen, mehr verkehr verursachen mehr klimawandel und damit weniger heizkosten?

    berlin baut sich zu http://www.umweltkalender-berlin.de/angebote/details/46993
    die 4 millionen berliner/innen frage https://www.taz.de/Gespraech-3108/!162665

  2. Danke, Herr Braun, dass Sie und die große Mehrheit der Bezirksverordneten bei Ihrer Entscheidung gesamtstädtische und wichtige wohnungsbaupolitische Belange im Blick behalten haben. An der Bautzener Straße können nun zahlreiche Wohnungen für Berliner und Neu-Berliner entstehen, einschließlich eines neuen Lebensmittelmarktes, der hier bislang wirklich fehlt. Ein herzliches Willkommen schon mal den neuen Nachbarn! Und den ganz wenigen Nachbarn, die hadern, sei gesagt: Nur keine Bange! Hier wird schließlich keine Chemiefabrik gebaut, sondern Wohnraum!

  3. Sehr geehrter Herr Braun,

    bitte fallen Sie nicht in Extreme: „Nie wurde der Prozess im Vorfeld eines Bauvorhabens in Berlin so transparent durchgeführt wie dieser“

    Eine Verschleierung der Sach- und Rechtslage gab es spätestens seit 2004, indem gegenüber der Öffentlichkeit wider besseren Wissens behauptet wurde, dass auf einem Teil der Bautzener Brache Baurecht wäre – Zitat aus eine schriftlichen Äußerung 2006 des BA : „Planungsrechtlich ist das Gebiet zu einem kleineren Teil direkt östlich entlang der Straße als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen…..“

    • Selbst für Laien war augenfällig, dass das eigentlich nicht stimmen konnte.

    • Weder auf schriftliche noch auf mündliche Nachfrage wurde während der zwei „Runden Tische“ 2005 und 2006 (Bürgerbeteiligung!) diese Position korrigiert.

    Das vermeintliche Baurecht wurde 2010 unverändert in der Auslegung des B-Plans 7-37 Ba „Überleitung des Baunutzungsplans im Schöneberger Norden“ gezeigt. Durch Einwand von Bürgern wurde erreicht, dass der Geltungsbereich korrigiert und §35 BauGB (kein Baurecht) für die gesamte Bautzener Brache konstatiert werden musste. Andernfalls wäre „stillschweigend“ Baurecht geschaffen worden.

    Die Korrektur 2011 war zu spät für die Bemühungen – 5 Varianten – der Bürger die Fläche für den Bezirk/ Berlin zu sichern. Da war bereits die Fläche an einen geheimnisvollen Investor verkauft worden. Heute, ist leicht nachzuvollziehen, dass es dem BA nicht verborgen geblieben sein konnte, auch wenn es anderes behauptete, dass es derselbe Erwerber des Yorckdreiecks, des Hellweg-Baumarktes war, der vermutlich einen Paketkauf tätigte.
    Ab 2011 wurde dann Baurecht mit Hilfe des nicht rechtsverbindlichen Flächennutzungsplans behauptet um der Öffentlichkeit weiter vorgaukeln zu können, dass Baurecht existiert und es keine Alternative (häufigst gebrauchte Wort)gäbe. Falsch! Wie das Amt selbst schon ab 2008 im direkt südlich angrenzenden B-Plan 7-26 bewies und vorexerzierte.

    Eine neutrale, transparente Aufklärung der möglichen 4 Interpretationen des FNPs fehlte. Die Tatsache, dass kein Schadensersatzanspruch ausgelöst werden kann – auch nicht im Falle einer Grünwidmung – wurde konterkariert durch die Betonung der Fläche, als nunmehr zu schützendes „Privateigentum“. Somit wurde ein berechtigter Anspruch auf Bebauung suggeriert.

    Die Fragen und die Antworten des Bezirksamtes zur großen Anfrage in der BVV aus dem Jahr 2012 zur Bautzener Brache sind nachlesenswert. Eine Fülle von Ungereimtheiten bis Unwahrheiten kennzeichnen die Antworten des Amtes. U.a. wurde nur ein Bearbeitung von Studenten auf das Jahr 2004 datiert. Damit wurde die wunderbare konzeptuelle Ausarbeitung 2008/2009 von 49 Studenten der BTU Cottbus für einen „Gebrüder Grimm Park“ in Zusammenarbeit mit Märchenland e.V.(Siehe auch Berliner Märchentage)und lokalen Akteuren, in der die Wesenszüge von Märchen ( Zeitimmanent und international) herauszuarbeiten waren, völlig unterschlagen. Die Arbeiten wurden in einer Ausstellung und erneut am „Langen Tag der Stadtnatur 2009“ mit großem Anklang gezeigt Nur die erste Bearbeitung im Jahr 2004 wurde erwähnt..

    Ist das rein zufällig in der Antwort an die Bezirksverordneten übersehen worden?

    Der Stadtentwicklungsausschuss hatte es übrigens abgelehnt, sich mit dieser Idee überhaupt zu befassen und sich die Arbeiten vorstellen zu lassen!

    Es kann also nicht erstaunen, dass jetzt genau die Zielvorgabe aus einer Studie der 90ziger Jahre, die aber vorgeblich nicht weiter verfolgt wurde, umgesetzt werden soll, als ob kein Zeitraum von 20 Jahren dazwischen läge.
    Zitat aus einem Schreiben von 2006, der damaligen ebenfalls grünen Stadträtin Dr.Ziemer: „….wurde vom Bezirksamt Schöneberg eine Studie erstellt, die anstrebte, hier im wesentlichen ein höherwertiges Wohngebiet mit ergänzender gewerblicher Nutzung sowie Infrastruktureinrichtungen zu entwickeln. Diese Pläne werden jedoch nicht weiter verfolgt.“

    Zufall, dass hier genau das aktuelle Konzept – 2016 – des Investors beschrieben wurde?

    Ist es ebenfalls nur Zufall, dass die, 2012 im bezirklichen Gutachten zu den Baupotentialflächen, identifizierte Fläche der Bautzener Brache nördlich der Großgörschenstraße aufhörte, jedoch bis heute nicht transparent geworden ist, auf welchem Wege es zu einer wundersamen Vermehrung und südlichen Erweiterung diese Fläche mit weiterer Bebauung gekommen ist? Besonderes Verhandlungsgeschick des Investors?
    Wie beliebig ist das nachgeschobene Argument der stadtplanerisch scheinbar notwendigen Fassung eines Platzes – der tatsächlich kaum die Kriterien eines Platzes erfüllen wird – denn er ist nichts anderes als eine notwendige Wegeerschließung der Kita, die notwendigen Rettungswege für die S-Bahn und die nördlichen Häuser, was gleichzeitig die Zuwegung zum Radweg ist. Große Bäume können dort wegen der zweigeschossigen Tiefgarage unter dem Platz nicht wachsen. Nur um einen „Platz“ zu schaffen, musste der 7. Gebäudekörper südlich der Großgörschen Str. entstehen?!

    Die erweiterte Wertschöpfung des Investors ist als stadtplanerisches Kriterium erkannt und gesichert worden?!

    Im Gegenzug wird das tatsächlich stichhaltige stadtplanerische Argument der deutlich prägenden historischen Stadtkante und die Zerstörung dieser durch die quergestellten Bebauungsplanung weggewogen!

    Ist es ein weiterer Zufall, dass die mit Baurecht ausgestattete Baupotentialfläche der gegenüberliegenden Kreuzbergstraße nicht in den Hochglanzbroschüren des Stadt Umbau West Programms – im Gegensatz zu fast allen anderen Baupotentialflächen – als solche gekennzeichnet ist. Einfach nur vergessen?
    Wozu gibt es einen hoch dotierten Gebietsmanager „ roedig & shop architekten “ der die Broschüre in Zusammenarbeit mit dem BA und der Senatsverwaltung konzipierte? Seine Eigenschaft als Gebietsmanager veranlasste ihn nie dazu, in irgendeinen Kontakt mit den Anliegen der Anwohner, der BI oder dem BUND – der ebenfalls eine Bebauung verneint – zu treten.

    Zufall, dass der gut bezahlte, unparteiische Moderator der wichtigen richtungsweisenden Anwohnerversammlung vom 13.5.2013 – kurz vor Aufstellungsbeschluss zur Bautzener Brache – selbst ein Auftragnehmer eines Projektes des Stadt Umbau West Programms ist?
    Zufall, dass bis heute die Protokolle der Einwohnerversammlung vom 28.4.2016 mit den sachkundigen Protesten der Bürger der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Nicht ins Netz gestellt wurden?

    Ist es auch nur ein unglücklicher Zufall, dass die zukünftige Verringerung des westlichen Gleisdreieckparks um 4,4 ha Vorhaltefläche (Wegfall der Beachvolleyballfläche und ein Teil der Schöneberger Wiese) für die Stammbahn und S21 gar nicht erläutert und thematisiert wird/wurde? Nicht einmal im Stadtentwicklungsauschuss! In einigen Jahren wird nur noch eine hochverlärmte und hochversiegelte Fläche zur Erholungsnutzung zur Verfügung stehen. Kein Zusammenhang zwischen einer möglichen und notwendigen Ausgleichs – und Ersatzfläche auf der Bautzener Brache gesehen wird – wie im Abwägungsergebnis lapidar verlautbart.” Das Eine hätte mit dem Anderen nichts zu tun”.
    Gleichzeitig wird aber im Abwägungsergebnis zum B-Plan 7-66 VE auf den Gleisdreieckpark als Erholungsfläche verwiesen?!

    Der Öffentlichkeit wurde nie im Rahmen der Bürgerbeteiligung der gesamte Umfang der anderweitig lang geplanten Verdichtungen im Umfeld dargestellt. Die damit verbundene heute schon abzulesende Steigerung der Bedarfe – nicht Abbau sondern Erhöhung der altbekannten Defizite an Erholungsfläche – wird mit einer verbalen Endlosschleife, der vorgeblichen „nicht Erforderlichkeit“ unter Hinweis auf vorhandenes Grün, beantwortet.

    Alles nur zufällig,
    ………wenn in Berlin die Grundstückspreise am stärksten gestiegen sind?
    „…… vor allem im attraktiven Stadtbereich. Im Vergleich zum Vorjahr hätten die Kosten innerhalb des Berliner S-Bahn- Rings um 50 % zugenommen“
    http://www.zeit.de/wirtschaft/2016-07/grundstueckspreise-grossstaedte-anstieg-eigentuemer.
    ………wenn Makler und Anleger weltweit jubeln über das in Berlin durch die Politik ausgerufene Dogma der Innenstadtverdichtung im S-Bahnring? Investment in Berlin – die Hauptstadt (!) einer der solidesten und erfolgreichsten Volkswirtschaften der Welt!?
    Ist das nicht eine selbst verursachte Preissteigerung, Spekulationsförderung durch künstliche Verknappung der zahlreich zur Verfügung stehenden Flächen, der Ressourcen?! Eine Beihilfe zur Spekulation?
    Ausgerechnet in der historisch polyzentrisch aufgestellten Stadt Europas mit besten Anbindungen?

    ……..wenn jedem Anleger/Investor innerhalb des S-Bahnrings der Teppich ausgerollt wird und die Bedingungen passgerecht zugeschnitten und verändert werden?!
    Die Bautzener Brache kann als die Steigerungsform der Spekulation mit Hilfe erstmaliger Baurechteinräumung/überproportionaler Wertsteigerung, Änderung des STEP Zentren, einem nur 15 % preisgebundenen Mietwohnungsanteil (bei 10 % Anteil der gesamten Wohnungsfläche) auf nur 20 Jahre, ökonomisch höchst nachhaltigen kleinen Wohnungen – obwohl nachweislich dort nicht benötigt, weil vorhanden – und weiteren erheblichen Zugeständnissen unter Vernachlässigung von Regelwerken wie z.B. dem übergeordneten § 1. Abs.6 Baugesetzbuch zu Lasten der Allgemeinheit nachgewiesen werden.

    Was Ihrem Kommentar und den Argumenten für dieses Bauprojekt fehlt, ist ein wesentliches Thema einer Bürgergesellschaft:………. Glaubwürdigkeit.

    MF

  4. Hallo David,

    wie sollen wir deinen kommentar werten, nach dem urteil des bbu? als sture scheuklappenpolitik?

    gelder sind da für mariendorfer blümelteich (€1,6mio), #lassen park (€1,4mio), crelle urwald (€0,7mio) und jogging-brücke19 (€0,9mio) – und nicht für rückkauf (€1,6mio)?

    deine fraktion hat sich von der kompromislösung: nur bis südlich großgörchener, berliner model der kooperativen baulandentwicklung entfernt – dem spekulanten entgegen – der eine klar nicht nachhaltige, nicht partizipativ erungene und unnötige bebauung mit der gewalt de kapitals durchzieht.

    Im übrigen empfehle ich meine auseinanderetzungen mit diesem thema auf meinen webseiten – under contruction…

    lg, mi

  5. Ich habe als Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg (und auch als Bürger aus dem benachbarten Umfeld der Bautzener Str.) gestern für das Bauvorhaben gestimmt. Ich erlaube mir, hier von der Kommentarfunktion Gebrauch zu machen, da ich diesen Blogeintrag nicht so stehen lassen möchte.

    Die haltlosen Unterstellungen des „BBU“ (“Deal zwischen Poltik und Investor” und “undurchsichtige Gemengelage”) sind infam und vollkommen daneben. Das Gegenteil ist der Fall: nie wurde der Prozess im Vorfeld eines Bauvorhabens in Berlin so transparent durchgeführt wie dieser!

    Es sprechen auch inhaltlich viele gute Gründe FÜR das Bauvorhaben, z.B.:

    – Die Fläche wurde vor Jahren verkauft und gehört nicht mehr der öffentlichen Hand. Es war nicht der Bezirk, der sie verkauft hat. Aber der Bezirk hat keine Möglichkeit, die Fläche zurückzukaufen. Der Bezirk war zwar nicht gezwungen, Baurecht zu gewähren. Aber dieses ist an dieser Stelle unter den ausverhandelten Bedingungen sinnvoll. Für die Anwohner wäre natürlich eine Vergößerung des Gleisdreieckparks schöner. Das kann man zwar politisch fordern, aber man steht damit außerhalb des realistisch erreichbaren.

    – Berlin wächst. Viele Menschen wollen in der Stadt leben. Auch nach Schöneberg möchten Menschen ziehen oder in Schöneberg wohnen bleiben, wofür kleine/barrierefreie Wohungen gebraucht werden. Zusätzlich besteht Druck auf dem Mietmarkt, weil Investoren aus spekulativen Gründen Häuser kaufen und Mieten steigen.

    – Das Bauvorhaben in der Bautzener Straße bringt jedoch neue Mietwohnungen(!). Mietwohnungen die die Nachfrage berücksichtigen und nicht nur auf Gewinne ausgerichtet sind (kleine Wohnungen, altengerechte Wohnungen, sehr niedrige Nebenkosten, zT im sehr günstigen Bereich).

    – Es ist ökologisch und klimapolitisch sinnvoll, wenn Menschen nah an ÖPNV-Anbindungen und an ihrer Arbeitsstelle leben können (kürzere Wege, Radwege) und nicht im Speckgürtel Berlins weitere Zersiedelung stattfindet.

    – Es handelt sich bei den Planungen nicht um hässliche Glas-/Betonbauweise der 2000er Jahre sondern sich architektonisch und stadtgestalterisch einfügende Häuser, die auch auf die Bestandsbebauung Rücksicht nimmt.

    – In Hinblick auf die Nutzung erneuerbarer Energien und Wärmeversorgung werden bei dem Bauvorhaben die allerhöchsten Standards eingehalten.

    – Der Investor hat sich verpflichten einen öffentlichen Radweg zu bauen, über den von Süden her über die “Yorckbrücke Nr. 5” der Gleisdreickpark erreichbar sein wird.

    – Auf der Südseite wird es einen Zugang zum Bahnsteig der S2 geben.

    Ich bin überzeugt, dass hier im Sinne des Gemeinwohls eine sinnvolle Abwägung der Bedürfnisse der Berliner/innen, die bereits in der Gegend leben, der Menschen, die in den neuen Häusern leben möchten und der Interessen des Eigentümers der Fläche gefunden wurde. Auch die Belange des Umwelt- und Naturschutzes, der Denkmalpflege und des Verkehrs werden einbezogen.

    Mit der oben zitierten PM reiht der Verband „BBU“ sich leider ein in eine laute Gruppe von Akteuren, die offensichtlich einen demokratisch und partizipativ erreichten Mehrheitskompromiss nicht akzeptieren wollen.

    Viele Grüße
    David Braun
    Bezirksverordneter in Tempelhof-Schöneberg

    1. Hallo,
      hallo Hr. David von den “Grünen”
      ich wohne in der Bautzener Str. und verfolge diese Debatte, ich habe teilgenommen an einigen öffentlichen Bekundungen, denn ich bin gegen die Bebauung und für die Nutzung des Areals als:
      e r w e i t e r t e G r ü n f l ä c h e
      1.viele Bewohner in unserer Straße haben die Termine und ihre mögliche Teilnahme an den öffentl. Darlegungen gar nicht wahrnehmen können, da an unseren Haustüren jedesmal vorzeitig Info-Flugblätter abgerissen wurden!
      2.Ich frage mich, wer in den Häuser (trotzt Lärmschutzfenster etc. + Gutachten!) wohnen möchte:
      -zu dicht an den Gleisen
      -zu dicht an der Straße
      3.es gibt zu viele, bereits bekannte Neubauten innerhalb der letzten Jahren im geringen Wohnumkreis der Bautzener Str.
      Als direkte Anwohnerin hören wir:
      Die S-Bahn, die Autos der reichl. befahrenen Yorckstr.,
      und in Sommernächten und an WE hören wir zunehmend die Menschen im Park.

      3.Folgen d. vermehrten Bebauung f. d. Park :
      Parkanlage überfüllt, ein Platz der Erhloung und Ruhe ist schon jetzt nicht mehr gegeben. Nach Ende der Massenbebauungen wirkt der Parkt wie ein kleiner Gartenstreifen, zur besseren Vermarktung der umliegenden Whgen.?
      4.neben den 300 WEinheiten enstehen Gewerbeflächen (Fitnesstudio und Supermarkt etc.). Auch wenn eine Zufahrtsstr. f. Lieferantenwagen geplant ist, bin ich überzeugt, dass ein Verkehrschaos vorhersehbar ist.

      5.Luftverschmutzung wird ignoriert oder beschönigt.
      es gibt in Städten digitale Anzeigen mit Verkehrinfos. In Potsdam steht zB so eine. Seit 4 Jahren lese ich dort (Berliner Str.) (wenn nicht eine Bauumleitung od. Marathonankündigung angezeigt wird) “hohe Luftschadstoffbelastung”. Ich arbeite in Potsdam, wenn ich mit Potsdamern darüber rede, wundern die sich. Die meisten (auch Wählerinnen der Grünen) denken, dass die Luft in ihrer Berliner Vorstadt sauberer ist.
      Wen wundert es? Fragen wir doch die Grünen Partei (vor allem die Bln-Schönebg.), die e i n s t Hoffnungsträger f. eine bessere, saubere Umwelt waren.
      vG
      Brigitte Sander

    2. Sehr geehrter David Braun,

      es gab in den letzten Wochen auf diesem Blog zahlreiche Artikel zum Bebauungsplan Bautzener Brache , z. .b. über die Einwohnerversammlung, über das BSR-Gelände als städtebauliche Alternative, über eine fiktive Abrissgenehmigung durch die Denkmalbehörde, über eine ökologische Ausgleichsfläche, die platt gemacht wurde. Es gab einen Offenen Brief an alle Beteiligten, u. a. an die Mitglieder der BVV mit dem Wunsch über die Inhalte des Bebauungsplan nochmal ins Gespräch zu kommen. Aus der BVV, aus der Verwaltung, vom Investor gab es keine Antwort, null Reaktion. Offensichtlich reichen Argumente nicht aus. Es muss erst der BBU mit seiner harten Bewertung ankommen, bevor einer der politisch Verantwortlichen sich äußert! Auch deswegen vielen Dank für Ihren Kommentar.

      Nun haben Sie am vergangenen Mittwoch für die sogenannte materielle Planreife nach §33 Baugesetzbuch gestimmt, damit schnell gebaut werden kann, noch bevor der Bebauungsplan festgesetzt wird und rechtlich überprüft werden kann.

      Voraussetzung für diesen Beschluss der „Planreife“ ist eine abgeschlossene Abwägung der Stellungnahmen zum Bebauungsplan. Im Vorfeld der Abstimmung haben ich und andere versucht, die Beteiligten darauf aufmerksam zu machen, dass die Abwägung fehlerhaft und unvollständig ist und gebeten diese Abstimmung zu verschieben. Leider vergeblich.

      Hier nun eine Auswahl der fraglichen Angaben aus der Abwägung:

      Abwägung Einzelhandel:

      800 m² Nutzfläche wäre nach normalen Maßstäben das maximal zulässige für den Supermarkt gewesen. Genehmigt wurde das Doppelte, nämlich 1600 m², vermutlich um dem Investor ordentliche Mieteinnahmen zu sichern. Bei der Untersuchung zur „Verträglichkeit“ wurde der Nahkauf-Supermarkt an der Ecke Bülowstraße/Alvensleben und der Crellemarkt, die beide wichtig sind für die Versorgung des Kiezes, nicht berücksichtigt.

      Abwägung Lärm:

      Lärm ist ein Riesenproblem für das Projekt. Laut Eisenbahnbundesamt liegen die Werte hier oberhalb der „grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle“. Der entscheidende Parameter für die Lärmprognose sowie die Lärmschutzmaßnahmen ist die Anzahl der Züge. Das Eisenbahnbundesamt schreibt in seiner Stellungnahme:

      „ . . . Den Berechnungen wurden keine Fahrten der S 21 zugrunde gelegt (vgl. S. 68 der Begründung). Diese Vorgehensweise widerspricht dem aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Knoten Berlins, Berlin Südkreuz – Blankenfelde („Wiederaufbau der Dresdner Bahn“), Planfestellungsabschnitt 2 vom 13.11.2015. Dieser berücksichtigt die S 21 in einem 20-Minutentakt bis Lichtenrade. Insoweit ist diese S-Bahnlinie nach hiesiger Einschätzung zu berücksichtigen . . .“

      Wenn Sie die in der Lärmprognose verwendeten Zahlen ansehen (468 Züge/Tag für das Jahr 2025 anstelle von 446 Zügen/Tag, Fahrplan 2016), muss man zu dem Schluss kommen, dass die zusätzlichen Zugzahlen durch die S21 (ca. 150 täglich bei 20-Minutentakt) tatsächlich nicht berücksichtigt wurden.

      Abwägung Denkmalschutz:

      In der Abwägung wird behauptet, am 30. 03. 16 sei eine denkmalrechtliche Abrissgenehmigung für die Stützmauer erteilt worden. Ich habe bei der Akteneinsicht keine „denkmalrechtliche Genehmigung für den Abriss der Stützmauer“ gefunden, auch keine den Umgebungsschutz betreffende. Eine solche Abrissgenehmigung war auch nicht beantragt worden. In der Abwägung wird es dennoch behauptet.

      Weiter heißt es in der Abwägung „aus den verfügbaren Unterlagen des Landesdenkmalamtes (…) ist zu entnehmen, dass die Stützmauern des Bahndamms der Dresdner Bahn … nicht zum Schutzgut gehört“.

      Im Bescheid des Landeskonservators Prof. Engels vom 17. 09. 1992 heißt es:

      „. . . Der Denkmalschutz erstreckt sich auf die gesamte Mehrheit baulicher Anlagen, bestehend aus den im beigefügten Lageplan mit den Nummern 1 bis 27 bezeichneten Brücken, mit Brückenträgern und Stützen sowie den seitlichen Begrenz- und Stützmauern mit Widerlagern . . .“

      Bei der strittigen Mauer auf dem Grundstück des Bebauungsplan handelt es sich um eine solche seitliche Begrenzmauer. Zu erklären, dass diese „nicht zum Schutzgut gehöre“ ist aus den Unterlagen des Landesdenkmalamtes nicht abzuleiten. Das Gegenteil ist richtig.

      Ich erspare mir hier, ihnen weitere Beispiele für die fehlerhafte Abwägung aufzuzählen. Nur noch ein Hinweis: Anwohner haben mir inzwischen berichtet, dass ihre Punkte zum Teil gar nicht berücksichtigt wurden, in der Abwägung überhaupt nicht auftauchen.

      Natürlich gehört es zu ihrer politische Gestaltungsfreiheit, sich für den Bebauungsplan Bautzener Straße 7-66VE in der vorliegenden Form zu entscheiden und mögliche Alternativen zu verwerfen.

      Ich hoffe, dass Sie mir dennoch zustimmen, dass kein Projekt es wert ist, dass man es wissentlich mit falschen Angaben durchsetzt?

Schreibe einen Kommentar zu MiMaiMix Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert