Argumente im Nirwana

Rückblick auf die Einwohnerversammlung zum westlichen Vorplatz der Yorckbrücken

Ein Wortprotokoll wird demnächst auf den Seiten des Bezirks zur Verfügung stehen. Hier nun eine selektive Zusammenfassung der Argumente. Hauptanliegen der beiden Antragsteller für die Einwohnerversammlung war die Kritik an den vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg geplanten Zugängen vom westlichen Vorplatz der Yorckbrücken in das dort ca. 4,5 m höher liegende Bahngelände.

Die Argumente

  • Die Zugänge sind nicht wirklich barrierefrei, weil sie zu Angsträumen werden könnten.
  • Die Zugänge sind ein Bauwerk auf Zeit. In ca. 10 Jahren, wenn die neue S-Bahnlinie S21 kommt, muss alles zurückgebaut und ein Ersatz hergestellt werden.
  • Der Bau der Zugänge, insbesondere der Rampe bedeutet vermeidbare Versiegelung und vermeidbaren Verlust an Grün.

Aus diesen Gründen muss nach Alternativen gesucht werden. Alternativen könnten sein

  • Außen vor die Bahnmauer gesetzte Treppen
  • Ergänzung der Treppen mit einer barrierefreien Rampe von der Mittelinsel der Yorckstraße
  • Ergänzung der Treppen mit einem Fahrstuhl auf der Südseite der Yorckstraße

Die vom Bezirksamt geplante Rampe ist nicht wirklich barrierefrei . . .

Durch Durchbrüche in der Bahnmauer ereicht man den  Treppenraum auf der Südseite und den Treppenraum auf der Nordseite, an den sich die 100 m lange Rampe anschließt. Die Befürchtung ist, dass sich diese Räume zu Angsträumen entwickeln könnten. Denn zu Beginn steht man hier – vom Straßenraum aus nicht mehr sichtbar – zwischen 4,5 m hohen Wänden. Die Wände sind am Fußpunkt der Rampe und am Fuß der Treppen quasi senkrecht. Im weiteren Verlauf der Rampe sind die Böschungen so steil, dass sie befestigt werden müssen. Wahrscheinlich wird es nach Urin riechen und es gibt Befürchtungen, dass diese Räume auch zu Schauplätzen von Drogenkonsum und -handel, zu Alkoholexzessen und Schlimmeren werden könnten. Für manche Bewohner würden sie so zum Angstraum und sind somit nicht barrierefrei. Barrierefreiheit kann nicht auf die Frage von < 6% Gefälle reduziert werden, sondern muss umfassend betrachtet werden.

oder ist die Rampe doch barrierefrei . . . ?

Dagegen sprach Herr Tibbe von der Gruppe Planwerk. Er stellte die Rampe als lichtes Bauwerk dar. In einer der Ansichtszeichnungen wurde der Blick durch den Durchbruch in den Treppen- bzw. Rampenraum dargestellt, als sehe man auf eine Rasenfläche. Auch im Längsschnitt wurde die Böschung grün dargestellt. Die Steilheit der Böschung wurde lediglich durch einen Schnitt im nördlichen Bereich der Rampe gezeigt, nicht durch einen Querschnitt im unteren Bereich oder gar am Fußpunkt, wo der Höhenunterschied 4,5 m beträgt. Herr Tibbe behauptete, die Neigungswinkel der Böschungen würden ungefähr 45 Grad betragen und damit den anderen, schon gebauten Rampen am Gleisdreieck gleichen.

Wer sich den Vergleich der beiden Rampen mit den Magenta eingefärbten Böschungen im Luftbild ansieht, wird feststellen, dass diese Behauptung von Herrn Tibbe schlichtweg falsch ist.

Die Böschung der vorhandenen Rampe in den Ostpark und der geplanten Rampe in den Westpark ist Magenta eingefärbt. Klicke aufs Bild, um eine größere Ansicht zu erhalten.
Die Böschungen der vorhandenen Rampe in den Ostpark und der geplanten Rampe in den Westpark sind Magenta eingefärbt. Beide Rampen sind etwa gleich lang, überwinden den gleichen Höhenunterschied. Klicke aufs Bild, um eine größere Ansicht zu erhalten.

Für die S21 wird ein Rückbau der Rampe notwendig werden

Für 2025 wird mit dem Bau der S21 gerechnet. Bei allen Bauvorhaben wird diese Planung berücksichtigt, z. B. beim Bauvorhaben „Urbane Mitte am U-Bhf-Gleisdreieck“ oder dem Scandic-Hotel am Potsdamer Platz. Jetzt ein Bauwerk für mehrere hunderttausende Euros zu errichten, das 2018 fertig werden soll und eventuell schon 2025 wieder zurückgebaut werden muss, ist nicht nachhaltig. Eigentlich ein KO-Kriterium für jede Planung. Aus welchem Budget der Rückbau und der dann notwendige Ersatzbau dann bezahlt werden würde, das konnte und wollte auf der Einwohnversammlung niemand beantworten, obwohl dies natürlich eine wichtige Frage ist – auch für den Bezirk Friedrichshaín-Kreuzberg, auf dessen Gebiet die umstrittene Rampe liegt.

Die Überlagerung der Bahnplanungen, des Vermesserplans der Grün Berlin GmbH und der Planung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg zeigt, dass die Rampe nicht kompatibel ist mit der Bahnplanung. Klicke aufs Bild, um eine größere Ansicht zu erhalten.
Die Überlagerung der Bahnplanungen, des Vermesserplans der Grün Berlin GmbH und der Planung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg zeigt, dass die Rampe nicht kompatibel ist mit den Bahnplanungen. Klicke aufs Bild, um eine größere Ansicht zu erhalten.

Die Überlagerung zeigt, dass die Gleisachse der S21 auf dem im Westpark nach Süden führenden Weg liegen wird. Das bedeutet der Weg müsste nach Westen verschoben werden und die Rampe dann ebenso. Westlich ist jedoch nicht mehr genug Platz für beides. Die Tatsache, dass die Planung für die Rampe und die der S21 sich überlagern, stellte niemand in Frage, zu eindeutig war die Darstellung mit Hilfe der Bahnplanung aus der Senatsverwaltung und den im Auftrag der Grün Berlin GmbH erstellten Vermesserplänen.
In Frage gestellt wurde jedoch die Tatsache, dass die S21 tatsächlich in absehbarer Zeit gebaut werden wird. Dies behauptete Herr Wohlfahrt vom Alm aus der Senatsverwaltung, der sagte, es sei noch völlig offen, ob die S21 gebaut würde. Nur – Herr Wohlfahrt von Alm ist in der Senatsverwaltung für Straßen und Plätze zuständig – nicht für Bahnplanung. Ob seine Falschinformation nun auf Nicht-Wissen basiert, darüber kann man nur spekulieren. Stadträtin Dr. Klotz hätte es richtig stellen können. Bei der Bebauungsplanung an der Bautzener Brache, für die sie zuständig ist, wird die S21 ja selbstverständlich berücksichtigt. Viele andere Fachleute aus der Bezirks- und Senatsverwaltung, die zugegen waren, hätten Herrn Wohlfahrt von Alm korrigieren können. Doch alle schwiegen und ließen es zu, dass Herr Wohlfahrt von Alm der Versammlung Sand in die Augen streuen konnte. Erst am Ende der Veranstaltung griff Herr Kroll, Leiter des Amtes für Stadtentwicklung die Frage auf, als er sagte, man werde das mit der S21 prüfen.

Mögliche Alternativen

Gesucht wird eine Lösung, die möglichst barrierefrei, naturschonend und kompatibel ist mit den zukünftigen Bahnplanungen. Als Alternative wurde eine zweistufiges Konzept vorgeschlagen: außenliegende Treppen und die Ergänzung der Treppen mit einer Rampe von der Mittelinsel und bzw. mit einem Fahrstuhl, um die Barrierefreiheit zu erreichen.

Alternative 1: außen liegenden Treppen

Alternative 1: der Bau von außen vor die Bahnmauer gestellten Treppen, konkurrenzlos kostengünstig und in jeder Hinsicht transparent - aber allein nicht barrierefrei.
Alternative 1: der Bau von außen vor die Bahnmauer gestellten Treppen, konkurrenzlos kostengünstig und in jeder Hinsicht transparent – aber allein nicht barrierefrei.

 

Alternative 2: Ergänzung der Treppen mit einer Rampe von der Mittelinsel

Alternativ 2 Ergänzung der Treppen durch eine Rampe, die von der Mittelinsel auf die erste Yorckbrücke hochführt.
Alternative 2:  Ergänzung der Treppen durch eine Rampe, die von der Mittelinsel auf die erste Yorckbrücke hochführt.

Bei der Konstruktion der Rampe profitiert man davon, dass die Mittelinsel etwas höher liegt als die Yorckstraße am Fuß der Yorckbrücken. Die Rampe muss nur 3,4 m Höhenunterschied überwinden – nicht 4,5 m. Für die 3,4 m benötigt die Rampe 10 Steigung mit Zwischenpodesten, was eine Strecke von gut 70 m ergibt. Sie muss also gewendelt werden beziehungsweise als Sinuslinie verlaufen, da der Abstand zur Mittelinsel etwas kürzer als 70 m ist. Die Mittelinsel müsste für die Rampe auf Kosten einer Fahrspur verbreitert werden. Gegen eine solche Rampe spricht, dass sie hohe Anforderung an die Architektur stellt – damit dort kein Betonmonster den Platz in zwei Hälften teilt – und die hohen Kosten. Für die Rampe spricht, dass sie kompatibel wäre mit allen zukünftigen Bahnplanungen, dass sie funktional beide Straßenseiten gleich behandelt, und dass sie zum städtebaulichen Zeichen werden könnte, wenn die architektonische Gestaltung gelingt.

Alternative 3: Ergänzung der Treppen mit einem Fahrstuhl auf der Südseite der Yorckstraße

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Alternative 3: die Treppen werden ergänzt durch einen Fahrstuhl auf der Südseite der Yorckstraße.

Der Fahrstuhl ist in die Bahnmauer integriert, Abmessungen 2,4 x 1,8 m. Mit der Lage des Fahrstuhls auf der Südseite hätten außer den Anwohnern auch alle Fahrgäste der S-Bahn S1 und der U7 barrierefreien Zugang zur Schöneberger Schleife. Für den Fahrstuhl spricht, dass es die kostengünstigste aller barrierefreien Lösungen wäre. Da der Fahrstuhl ja auf Bahngelände stünde, könnte theoretisch auch die Bahn als Mobilitätskonzern angefragt werden, ob sie den Fahrstuhl betreiben könnte.
In der Diskussion wurden die Alternative 2, die Rampe von der Mittelinsel von niemanden aufgegriffen. Wahrscheinlich hätte ich diese ausführlicher darstellen müssen. Zur Fahrstuhlidee gab es einige Äußerungen, z. B. dass dies tatsächlich die kostengünstigste Lösung wäre, dass man aber Angst habe vor den Betriebskosten und vor Vandalismus, verständlich. Oder das gegen den Fahrstuhl spreche, dass es unbequem sei, ihn mit Fahrrädern zu benutzen, was hier natürlich Quatsch ist. Nur tatsächlich Gehbehinderte und Menschen mit Kinderwägen wären hier auf den Fahrstuhl angewiesen. Fahrradfahrer könnten leicht auf die barrierefreien Zufahrten in unmittelbarer Umgebung ausweichen.

Entfernungen von der Kreuzung Yorck/Manstein (nördliche Straßenseite) zu den barrierefreien Eingänegen Bülowbogen und Hellweg in den Westpark des Gleisdreiecks sowie zum Eingang in den Wannseebahngraben am Crellemarkt.
Entfernungen von der Kreuzung Yorck/Manstein (nördliche Straßenseite) zu den barrierefreien Eingängen Bülowbogen und Hellweg in den Westpark des Gleisdreiecks sowie zum Eingang in den Wannseebahngraben am Crellemarkt.

270 m sind es zum Eingang bei Hellweg, bzw. 410 m zum Eingang am Bülowbogen in den Westpark des Gleisdreiecks und und 420 m zum zukünftigen Eingang in Grünzug am Crellemarkt. Wahrscheinlich war es ein Fehler, diese Zahlen auf dem Luftbild zu zeigen und abzuwägen, ob es möglich sei, auch mal bei einem Eingang auf die Barrierefreiheit zu verzichten. Sei sei entsetzt gewesen, dass man das überhaupt denken könne, sagte Frau Renker, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zuständig für Grünplanung.

Was Frau Renker nicht sagte: in ihrer Funktion war sie auch beteiligt an der Planung der nicht barrierefreien Eingänge an der Obentraut- und an der Wartenburgstraße in den Ostpark des Gleisdreiecks. Knapp 350 m sind es vom Eingang Obentrautstraße bis zum nächsten barrierefreien Eingang an der Hornstraße. Der Verzicht auf die Barrierefreiheit am Eingang Obentrautstraße war jedoch damals eine nachvollziehbare, von ihr mitgetragene Entscheidung. Eine aufwändige Rampe an dieser Stelle, an der der Park sehr schmal ist, wäre kontraproduktiv gewesen. Aber was dort richtig ist und bis heute gut funktioniert, darf laut Frau Renker nun beim Westpark noch nicht einmal gedacht werden.

Weitere Vertreter der Verwaltung griffen diesen Punkt in gleicher Weise auf. Weil es natürlich leichter ist, moralische Vorwürfe zu formulieren gegen den Vorschlag der Alternative 1, als sich mit der tatsächlich barrierefreien Alternative Nr. 2 (Treppen ergänzt mit der Rampe von der Mittelinsel) und der  tatsächlich barrierefreien Alternative Nr. 3 (Treppen ergänzt mit dem Fahrstuhl) auseinanderzusetzen. Eine Bereitschaft der Verwaltung, diese Vorschläge ernsthaft zu prüfen, war leider nicht spüren.

Zur Verkehrsplanung und Platzgestaltung

Hier hat sich bei den Planungen einiges geändert. Es wäre natürlich einfacher, hier einen Plan zu zeigen als die Änderungen mit Worten zu beschreiben. Jedoch sind die Pläne digital nicht verfügbar. Hoffen wir, dass die auf der Veranstaltung gezeigten Pläne dann zusammen mit dem offiziellen Protokoll der Einwohnerversammlung veröffentlicht werden.

Die Änderungen im Straßenraum

Die Ampelschaltung für Fußgänger beim Übergang über die Yorckstraße zur Mansteinstraße soll von 8 Sekunden auf 19 Sekunden Grünphase verlängert werden, so dass man die Straße in einem Zuge überqueren kann, wenn man zu Beginn der Grünphase startet. Nun soll auf einmal möglich werden, was Anwohner seit 25 Jahren vergeblich gefordert haben!
In der ursprünglichen Planung wurde der Fahrradweg auf der Nordseite der Yorckstraße westlich der Brücken auf der Fahrbahn weitergeführt. Nun soll er doch wieder oberhalb des Bordsteinkante verlaufen, was natürlich viel sicherer ist.
Die Verlegung der Parkplätze auf den Mittelstreifen der Göbenstraße ist entfallen. Dafür sollen die Parkplätze aus der Vorgartenzone vor den Häusern Yorck 43 bis 45 in die Sackgasse der Bülowstraße und in die Mansteinstraße verlegt werden. Auf Anregung von Anwohnern, die auf das Restaurant an der Ecke Yorck/Bülow hinwiesen und auf das Chaos in der Mansteinstraße an den Markttagen, versprach Herr Kroll vom Stadtentwicklungsamt diese Planung nochmal zu überdenken. Eine Anwohnerin aus der Mansteinstraße schlug vor, Teile des Crellemarktes außerhalb der Markttage zum Parken zu nutzen. Dort könne man ohne neue Versiegelung zusätzliche Parkplätze schaffen.

Planen mit Beteiligung der Anwohner und der Gewerbetreibenden?

Nicht aufgriffen wurde die Forderung, die Gestaltung des westlichen Vorplatzes der Yorckbrücken gemeinsam mit den Anwohnern und Gewerbetreibenden zu machen. Wie werden die Terrassen anstelle der Vorgärten gestaltet? Welche Zufahrten müssen bleiben für Feuerwehr, wie geht man um mit den Vorgärten, die teilweise von Mietern gepflegt werden? Solche Fragen wären in einer Arbeitsgruppe mit den betroffenen Anwohnern und Gewerbetreibenden leicht lösbar. Aber das ist offensichtlich von den Planern im Amt nicht beabsichtigt. Obwohl mehrfach gefordert ging niemand aus der Verwaltung auf diesen Vorschlag ein. Stattdessen solle es nochmal eine Infoveranstaltung geben, wahrscheinlich wenn behördenintern alles festgelegt ist.

Zum Schluss noch die Kosten und der Zeitplan

Gebaut werden soll von 2016 an, Fertigstellung ist geplant im Jahr 2018. Die Kosten betragen etwas über 2,1 Mio. €, davon entfallen 1,5 Mio auf den Umbau des Straßenraums, 600.000 € entfallen auf die Zugänge ins Bahngelände, also die Kosten für Treppen, Instandsetzung der Bahnmauer und die Rampe, Abfangung des 4,5 m hohen Bahndamms, Kreuzung von Kabelkanälen, alles inklusive. Auf die Rampe sollen 238.000 € entfallen – ein unglaublich niedriger Wert.
Nicht enthalten in diesen Kosten ist der Weg im Bahngelände, der Westpark und Grünzug an der Wannseebahn verbindet, die Sanierung der historischen Yorckbrücke Nr. 1 und der Umbau der Baulogistikbrücke (Yorckbrücke Nr. 2), die aus dem Jahr 1993 stammt.

Materialien

Präsentation von Matthias Bauer zur Einwohnerversammlung am 27. 05. 15 im Rathaus Schöneberg, PDF-Dokument 9 MB

 

Matthias Bauer

4 Kommentare zu “Rückblick auf die Einwohnerversammlung zum westlichen Vorplatz der Yorckbrücken

  1. Hallo Herr Bauer, vielen Dank für die ausführlichen Informationen an dieser Stelle. Ich konnte leider nicht zur Einwohnerversammlung kommen, da ich terminlich verhindert war. Ich wäre aber sehr gerne hin gegangen (bin selbst Bezirksverordneter + Anwohner aus der Goebenstraße).

    An dieser Stelle möchte ich mich nur zu einem Asprekt einlassen, den “Rampen-Alternativen”. Mich persönlich überzeugen die Alternativen 1 und 3 leider nicht restlos, da sie erhebliche Nachteile gegenüber den Bezirksplanungen haben.

    Zur Alternative 1 (außen liegende Treppe): nicht barrierefrei – wer Kinderwagen und Rollstuhle etc. hat, muss erhebliche Umwege zu anderen Zugängen in Kauf nehmen. Wer also von der Kreuzung Yorck/Manstein mit dem Kinderwagen oder Rollstuhl in den Park will, muss 410m, 420m oder 270m die Straße entlang + den zusätzlichen Weg (zB den Baumarkt entlang, ca 250 weitere Meter) gehen. Das entspricht dem status quo und das halte ich für zu viel. Als jemand, dem die Treppe eine Hürde ist, hat man den Park vor der Nase und muss trotzdem große Umwege gehen. Wenn die Stadt schon so viel Geld in die Hand nimmt für eine so gute Baumaßnahme wie den Zugang zu einem so schönen und viel genutzten Park zu verbessern, dann sollen doch möglichst alle Menschen davon profitieren.

    Zur Alternative 2 (Rampe von der Mittelinsel): Die Alternative 2 klingt erstmal nicht schlecht. Was spricht denn aus Sicht der Planer dagegen? Die Rampe müsste doch ziemlich steil sein.

    Zur Alternative 3 (Fahrstuhl auf der Südseite der Yorckstraße): Seit ich regelmäßig mit meiner Tochter im Kinderwagen unterwegs bin, fällt mir auf, wie häufig Fahrstühle (zB bei S-Bahn und BVG) ausfallen. Gefühlt stehe ich in 1/3 der Fälle vor defekten Glastüren. Gerade dieses Wochenende wieder an der S1-Station Yorckstraße. Die Reperaturen dauern in der Regel sehr lange. Ein Fahrstuhl wäre eine teure und trotzdem nicht wirklich gleichwertige Alternative im Sinne der Barrierefreiheit.

    Viele Grüße
    David Braun

    1. Sehr geehrter Herr Braun,

      natürlich wäre ein barrierefreier Zugang am westlichen Vorplatz der Yorckstraße in die Schöneberger Schleife super, wegen der Bedeutung für den Platz, wegen der Verknüpfung mit S- und U-Bahn und für die Anwohner. Aber hier mit den möglichen Entfernungsunterschieden zu argumentieren, ist wenig hilfreich.

      Von der Goebenstraße 7 wären es ca. 500 m bis zum zukünftigen Eingang am Crellemarkt, ca. 550 m wären es bis zum Eingang am Bülowbogen, ca. 365 m bis zum Eingang zur Rampe auf der nördlichen Platzseite der Yorckstraße. Siehe

      https://www.google.com/maps/d/edit?mid=z4XySsMIl0M0.k1KV_pDFu25E&usp=sharing

      Die Differenz beträgt also einmal 135 m, einmal 185 m. Wie viele Minuten benötigen Sie zu Fuß mit Kinderwagen, um 135 m oder 185 m zu laufen ?

      Das kann es nicht sein, sonst hätten wir hier eine Luxusdebatte. Und je weiter weg, um so weniger fallen die Entfernungsdifferenzen ins Gewicht.

      Übrigens: gemessen vom Ausgang des S-Bahnhofs Yorckstraße zur Rampe auf der Nordseite der Yorckstraße sind es immerhin auch 200 m, dazu vier Bordsteinkanten und die Querung der Yorckstraße. Das spricht dafür, den barrierefreien Zugang auf der Südseite anzubieten, was dort nur mit einem Aufzug möglich wäre. Da hätten dann nicht nur Anwohner etwas davon, sondern auch die Nutzer der S- und U-Bahn. Die Störanfälligkeit der Aufzüge ist natürlich ein Problem, das gelöst werden muss. Denn ohne Aufzüge gäbe es keine Barrierfreiheit im öffentlichen Nahverkehr. In den letzten Jahren wurden hunderte von S- und U-Bahneingängen damit nachgerüstet. Mit Rampen wäre das nicht möglich gewesen.

      Zur Frage, ob die Rampe von der Mittelinsel nicht zu steil ist:

      Die Rampe ist barrierefrei entsprechend den Anforderungen der DIN 18040-1, siehe
      http://nullbarriere.de/din18040-1-rampen.htm

      Die 3,4 m Höhenunterschied zwischen Mittelinsel und Yorckbrücke erfordern 10 Steigungen von jeweils 5,56 m Länge mit 6 Prozent Gefälle. Nach jeder Steigung folgt ein ebenes Zwischenpodest von 1,5 m Länge, insgesamt sind es neun Zwischenpodeste. So entsteht eine Lauflänge von mindestens 70,17 m. Die Breite der Rampe beträgt 3 m. Die letzten Meter der Rampe östlich der Mittelinsel befinden sich mit ihrer Unterkante schon oberhalb der Unterkante der ersten Yorckbrücke. Könnten also unterfahren werden vom Autoverkehr.

      Schönen Gruss

      Mathias Bauer, bin übrigens auch jahrelang mit Kinderwagen durch Schöneberg gelaufen . . .

      1. Hallo Herr Bauer,

        danke für die Antwort. Ich möchte klar stellen, dass es mir hier nicht um meinen persönlichen Zugang in den Park geht. Ich nehme für mich – genauso wie Sie – in Anspruch, eine Lösung im Sinne der Allgemeinheit zu fordern. Meine Tochter und ich können damit leben, den Umweg zu gehen, wenn es an dieser Stelle nur eine Treppe gibt. Es gibt jedoch auch Menschen für die das kein Luxusproblem ist, wenn sie vor eine Treppe oder einem kapputten Fahrstuhl stehen. Und weder Treppe noch Aufzug werden dem vollständig gerecht (siehe oben).

        Mich würde noch interessieren, was die Planer bei der Veranstaltung gegen die Alternative 2 (Rampe von der Mittelinsel) gesagt haben. Gab es denn plausible Argumente dagegen?

        Dank und Gruß
        David Braun

        1. Auf der Veranstaltung ist leider niemand auf den Vorschlag mit der Rampe eingegangen. Hätte den Vorschlag wahrscheinlich ausführlicher darstellen müssen. Das erste Gegenargument wird sicher lauten: Denkmalschutz.

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