Einwohnerversammlung nach §42 Bezirksverwaltungsgesetz

Der westliche Vorplatz der Yorckbrücken – Bindeglied zwischen Westpark des Gleisdreiecks und Grünzug der Wannseebahn

In der Debatte um den Grünzug im Wannseebahngraben ist es etwas untergegangen: auf der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg wurde am 18. 02. 15 mit Stimmen aller Parteien die Durchführung einer Einwohnerversammlung nach §42 Bezirksverwaltungsgesetz beschlossen. Thema der Einwohnerversammlung „Planungen für den westlichen Vorplatz der Yorckbrücken mit den Eingängen in den Westpark de Gleisdreiecks und in den Grünzug des Wannseebahngrabens“. Was verbirgt sich hinter diesem sperrigen Titel?

Es geht um die Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen „Grünzug im Wannseebahngraben“ und „Westpark des Gleisdreiecks“ und darum, wie man/frau da „barrierefrei“ hochkommt von der ca. 4,5 m tieferliegenden Yorckstraße. Soweit das Ziel, über das sich alle einig sind. Unterschiedliche Meinungen gibt es jedoch über das Wie.

Doch seit der ersten Vorstellung der Planungen im Sommer 2012 hält er Bezirk unbeirrt an seiner Planung fest. Alternativen wurden nicht untersucht. Weitere, mehrfach zugesagte Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung fanden nicht statt. Nun wird im April die Einwohnerversammlung stattfinden, der genaue Termin steht noch nicht fest. Damit gibt es erstmals seit 2012 öffentlich die Möglichkeit über die Planungen zu sprechen und Alternativen darzustellen aus Sicht der Anwohner, die den Antrag nach §42 Bezirksverwaltungsgesetz gestellt haben.

Worum geht es?

Die beiden westlichsten Yorckbrücken, die Brücken Nr. 1 und Nr. 2 sollen zu Brücken für Fußgänger und Radfahrer werden, als Verbindung zwischen Gleisdreieck und Wannseebahngraben. Gleichzeitig ist eine Umgestaltung des Straßenraums der Yorckstraße geplant, mit Rückbau von Fahrspuren, Verlegung von Parkplätzen und Gestaltung der Vorgartenzonen in der Yorckstraße als Terrassen.

Die größte Schwierigkeit stellen jedoch die Eingänge in den Westpark und in den Grünzug der Wannseebahn dar, denn die Bahnflächen liegen hier ca. 4,5 m über dem Niveau der Yorckstraße.

Dieser Höhenunterschied soll durch Treppen und Rampen überwunden werden. Dazu soll laut Planungen des Bezirksamtes in die Flügelmauern des Bahngeländes Durchbrüche erstellt werden.

Nach Durchgang durch die Öffnungen steht der Besucher dann in einem Schacht mit 4, 5 m hohen Wänden. Auf der Nordseite der Yorckstraße kann er dann wählen zwischen einer Treppe und einer ca. 100 m langen Rampe, von den Planern Betonkanal genannt. Auf der Südseite ist nur eine Treppe vorgesehen. Vor allem diese innenliegenden Treppen und die Rampe werden kritisch gesehen.

  • durch die in das Plateau des Bahngeländes eingeschnittenen Treppen und die 100 m lange Rampe entstehen vom Straßenraum nicht einsehbare Räume – und dies in einem Stadtteil, in dem Drogenhandel, Prostitution und nächtliche Alkoholexzesse regelmäßig vorkommen. Ein Teil der Nutzer würde dieses Räume als Angstraum empfinden. Fraglich, ob man da noch von barrierefrei sprechen kann.
  • Der Bau der Rampe würde die bis an die Yorckstraße reichende Biotopverbindung des Westparks abschneiden.
  • Für die neue S-Bahnlinie S21, deren Bau für ca. 2025 erwartet wird, müsste die Rampe zurückgebaut werden. Die Baukosten der Rampe in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro wären verloren.

Was sind die Alternativen?

  • Statt innenliegender Treppen könnten außen vor die Stützmauern des Bahngeländes Stahltreppen gestellt werden. Im Vergleich zu den Planungen des Bezirks kosten die außen vorgestellten Treppen nur ein Bruchteil.
  • In einem zweiten Schritt können diese Treppen ergänzt werden mit einem Fahrstuhl auf der Südseite der Yorckstraße oder alternativ mit einer außenliegende Rampe.
    • Alternative 1: Der Fahrstuhl würde auf der Südseite der Yorckstraße angeordnet. Damit würde er nicht nur den Anwohnern dienen, sondern auch S1 und U7 barrierefrei mit mit der Schöneberger Schleife verknüpfen. Genug Vorteile, das Dogma, keine Fahrstühle im öffentlichen Raum zu finanzieren, hier in Frage zustellen. Eventuell könnte die deutsche Bahn als Mobilitätskonzern Interesse am Betrieb des Aufzugs haben?
    • Alternative 2: Die Rampe führt von der um eine Fahrspur verbreiterten Mittelinsel der Yorckstraße auf Höhe der Mansteinstraße auf die erste Yorckbrücke hoch. Die Rampe wäre ein städtebauliches Zeichen, die neue Zugänglichkeit des Bahngeländes nach Außen darstellen würde.

Wie die beiden Alternativen genau aussehen, wird auf der Einwohnerveranstaltung im April gezeigt werden, bzw. ist hier im PDF-Dokument (Kritik und Alternativen) in der Anlage dargestellt.

Gegenüber den Planungen des Bezirks Tempelhof-Schöneberg gibt es zahlreiche Vorteile

  • weniger Aufwand, weniger Kosten,
  • es entstehen keine versteckten, von Außen nicht einsehbaren Räume,
  • kaum Eingriff in das Grün,
  • kein Eingriff in die denkmalgeschützte Substanz, Neues und Altes ist klar unterscheidbar,
  • ist in Etappen realisierbar,
  • ist kompatibel mit den Planungen der Bahn, sowohl mit der S21, die in ca. 10 Jahren kommen könnte, als auch mit der Regionalbahn nach Potsdam (Stammbahn), die vielleicht in der nächsten Generation angesagt sein wird.

Sind noch Planungsänderungen möglich? Spannende Frage auf der Einwohnerversammlung im April wird es dazu Antworten geben.
Noch eine Besonderheit: die Planungen werden vom Bezirk Tempelhof-Schöneberg gemacht, die Baulichkeiten liegen jedoch teilweise auf dem Gebiet des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, z. B., die 100 m lange, umstrittene Rampe. Der Bezirk F’Hain-Kreuzberg hat sich jedoch noch nicht festgelegt. Dies ergab eine Einwohneranfrage in der BVV am 25. 02. 15. Weder die Ausschüsse noch die BVV des Bezirks haben sich bisher mit dem Thema befasst, lautet die Antwort von Baustadtrat Panhoff.

Materialien

 

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